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Freitag, den 03. November 2017

Beratungstermin für Opfer politischer Verfolgung durch das SED-Regime am 8. November 2017 in der Gedenkstätte Museum in der "Runden Ecke" – Die Antragsfrist auf Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Dezember 2017

Kategorie: Pressemitteilung

Noch bis zum Jahresende 2017 können Betroffene, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet worden sind, Anträge auf eine Anerkennungsleistung einreichen. Weitere Informationen dazu bietet am Mittwoch, den 8. November 2017, von 11.00 bis 14.00 Uhr wieder ein Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) in den Räumen der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“. Auch Fragen zu allen anderen Rehabilitierungsmöglichkeiten und Wiedergutmachungsleistungen für Opfer politischer Verfolgung durch das SED-Regime werden wieder beantwortet und die Betroffenen gleich vor Ort bei der Antragstellung unterstützt. Um Voranmeldung zu dem Beratungsangebot wird gebeten. 

Jeden zweiten Mittwoch im Monat können Menschen, die Opfer politischer Verfolgung durch das SED-Regime geworden sind, in den Räumen der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit einem kompetenten Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) sprechen. Durch die neue Kooperation zwischen der Gedenkstätte und der VOS können Betroffene vor Ort Auskunft erhalten zu den gesetzlichen Grundlagen zur beruflichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sowie zu Wiedergutmachungsleistungen, Opferrenten und -pensionen. Formulare liegen vor Ort aus, so dass der VOS-Mitarbeiter die Hilfesuchenden auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützen oder ihnen mit Informationen zu anderen Angeboten von juristischer, psychologischer und sozialer Hilfe, Betreuung und Beratung weiterhelfen kann.

Für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist es wichtig, am authentischen Ort ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für „Verfolgte“ der sowjetischen Besatzungsmacht der SED oder der Stasi und gegebenenfalls auch für deren Angehörige anzubieten. Gleichermaßen werden auf diese Weise aber auch wichtige Zeitzeugnisse und persönliche Geschichten bekannt, die ggf. für die künftige Arbeit der Gedenkstätte von Bedeutung sein können.

Anmeldung zum nächsten Termin: Mittwoch, 8. November 2017, zwischen 11.00 und 14.00 Uhr

Der nächste Beratungstermin findet am 8. November 2017 von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Während dieser Zeit melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.

Antragsfrist der Anerkennungsleistung für deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Dezember 2017

Während Opfer politischer Verfolgung durch das SED-Regime ihre Ansprüche aktuell noch bis zum 31. Dezember 2019 geltend machen können, endet die Antragsfrist auf Anerkennungsleistungen für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter bereits am 31. Dezember 2017. Wer als Zivilperson wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 durch eine ausländische Macht zur Zwangsarbeit verpflichtet wurde, kann folglich nur noch bis Jahresende einen Antrag stellen. Hinterbliebene können ebenfalls einen Antrag stellen, wenn der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben ist.

Die Anerkennungsleistung beträgt 2.500 Euro. Dies ist keine Entschädigung, aber ein wichtiges Zeichen der Anerkennung der schweren Schicksale all jener Kinder und Erwachsenen, die während oder in Folge des Zweiten Weltkrieges im Ausland zur Zwangsarbeit herangezogen worden sind. Betroffene mussten in Lagern meist unter widrigsten Bedingungen Schwerstarbeit leisten, erlitten Gesundheitsschäden oder starben. In der DDR konnten die Opfer nicht über ihr Erlebtes reden, auch wurde ihr Leid nicht anerkannt. Erst der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages billigte am 6. Juli 2016 die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“. Bis Jahresende 2017 kann die Anerkennungsleistung beantragt werden. Beim Beratungstermin in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ unterstützt ein VOS-Mitarbeiter bei der Antragsstellung.

Zuständig für die Anerkennungsleistung ist das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm (Uentroper weg 2, 59071 Hamm, Tel.: 022899-3589800, E-Mail: AdZ@bva.bund.de). 

Die Pressemitteilung als PDF-Datei.