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Freitag, den 25. Juni 2021

Vor 40 Jahren: Letzte Hinrichtung in der DDR

Kategorie: Pressemitteilung

Mit der Hinrichtung des ehemaligen MfS-Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) am 26. Juni 1981, um 10.10 Uhr, in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, endete die fast 450-jährige Geschichte der Anwendung der Todesstrafe in Deutschland, die letztendlich erst im Dezember 1987 ganz aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen wurde.

Bereits seit 1996 setzt sich das Bürgerkomitee Leipzig e. V., Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Museum im Stasi-Bunker, für den Erhalt des justizgeschichtlich bedeutsamen Ortes in der Leipziger Arndtstraße ein, wo von 1960 bis zur Hinrichtung von Teske nach bisherigen Erkenntnissen 64 Todesurteile vollstreckt worden sind. An historischer Stelle soll in den nächsten Jahren ein Justizgeschichtlicher Erinnerungsort mit einer Dauerausstellung entstehen.

Dr. Werner Teske, in der Jugend passionierter Handballer, legte zunächst eine DDR-Bilderbuchkarriere hin: Studium der Wirtschaftswissenschaften und Promotion an der Humboldt Universität zu Berlin, bereits in jungen Jahren SED-Mitglied, Heirat, Mitarbeiter in der Auslandsspionage HVA, der Elite des Ministeriums für Staatssicherheit, sowie entsprechende Karriereaussichten. Im Rahmen seiner operativen Arbeit durfte Teske sogar ohne Probleme ins kapitalistische Ausland, u. a. zur Fußball-WM 1974 in der Bundesrepublik und zu den Olympischen Winterspielen 1976 in Österreich reisen. Dennoch war er mit seiner Arbeit zunehmend unzufrieden, da er die vom MfS versprochene wissenschaftliche Karriere nicht fortsetzen konnte und seine Leistung nicht ausreichend gewürdigt sah. Hinzu kamen familiäre Probleme und häufiger Alkoholmissbrauch. Dienstliche Verfehlungen häuften sich, Teske spielte mit dem Gedanken, sich in den Westen abzusetzen und entwendete hierzu auch geheime dienstliche Unterlagen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen infolge von möglichen Unterschlagungen wurden jene Dokumente bei ihm zu Hause gefunden. MfS-Minister Erich Mielke unterzeichnete sofort anschließend persönlich den Haftbeschluss. Teske und seine Ehefrau kamen, nach intensiver Befragung in einem konspirativen Objekt, in Untersuchungshaft nach Hohenschönhausen.

„Die ganze Härte des Gesetzes“ für Fahnenflucht und Geheimnisverrat als Gedankenspiel

Teske räumte in den Vernehmungen schnell die vorgeworfenen ursprünglichen Flucht- und Verratsabsichten ein, die er allerdings nicht verwirklichte, da er laut eigener Aussage Frau und Kind nicht verlassen konnte. Er hatte auch keinen Kontakt zu westlichen Geheimdiensten aufgenommen. Zum Verhängnis für Teske wurde die spektakuläre Flucht von Werner Stiller, ebenfalls Offizier der HVA, im Jahr 1978. In der Folge wurde u. a. der Chef der Auslandsspionage, Markus Wolf, im Westen enttarnt, ein schwerer Schlag für Minister Mielke und das MfS. In einem Geheimprozess vor dem Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR wurde Teske folglich nach kurzer Verhandlung wegen vorbereiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fall in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall zum Tode verurteilt. Bereits im Vorfeld forderte Mielke die Todesstrafe, welche von der Militärstaatsanwaltschaft entsprechend beantragt worden ist. Im Plädoyer der Anklagebehörde hieß es entsprechend: „Wer sich […] auf die Position der Feinde unseres Volkes begibt […], soll sich nicht wundern, wenn er als Feind behandelt wird, den die ganze Härte unseres Gesetzes trifft.“ Nach dem Mauerfall betonter der Rechtsanwalt von Teske, selbst wie die Richter und der Staatsanwalt ein Inoffizieller Mitarbeiter des MfS, dass er nicht mit der Todesstrafe gerechnet hätte. Selbst der MfS-Untersuchungsführer hielt die Todesstrafe rückblickend für ausgeschlossen. Das Urteil war jedenfalls mit Verkündung am 11.06.1981 erst- und letztinstanzlich rechtskräftig.

Hinrichtung durch einen „unerwarteten Nachschuss in das Hinterhaupt“

Offenbar nach Rücksprache mit Mielke und dem Staatsratsvorsitzenden, Erich Honecker, der für das Gnadenverfahren verfassungsgemäß verantwortliche war, wurde das Gesuch von Teske auf Umwandlung des Todesurteils abgelehnt; es war demnach vollstreckbar. Zwei Wochen nach dem Todesurteil erfolgte in einem geheimen Nebentrakt der Strafvollzugseinrichtung Leipzig die Hinrichtung von Dr. Werner Teske durch einen sogenannten „unerwarteten Nachschuss in das Hinterhaupt“. Der damalige Henker, 1980 pensioniert, bestritt kurz vor seinem Tod im Jahr 1993, Teske hingerichtet zu haben. Bis heute ist daher nicht bekannt, wer der letzte deutsche Scharfrichter gewesen ist. Die sterblichen Überreste wurden indessen auf dem Leipziger Südfriedhof anonym als „Anatomieleiche“ verbrannt und ebenso anonym in einem Urnengrab beigesetzt, das auch nach 1990 nicht lokalisiert werden konnte. Offizieller Sterbeort war, aus Geheimhaltungsgründen, ein Krankenhaus in Stendal. Im Melderegister wurde vermerkt, dass Teske aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden wäre. Am Tag der Hinrichtung wurde die Untersuchungshaft der Ehefrau Teskes aufgehoben. Wenig später teilte ihr das MfS die Hinrichtung ihres Ehemanns mit. Ehefrau und Tochter wurde bis zum Mauerfall vom MfS intensiv überwacht, mussten den Wohnort und den Namen ändern.

Rehabilitierung: „willkürliches Töten unter dem Deckmantel eines justizförmigen Verfahrens“

Das Todesurteil gegen Dr. Werner Teske wurde am 22.01.1993 vom Landgericht als rechtsstaatswidrig aufgehoben. Es erfolgte eine volle rechtsstaatliche Rehabilitierung. Parallel nahm die Staatsanwaltschaft II Berlin umfangreiche Ermittlungen auf. Das Landgericht Berlin stellte 1998 in seinem Urteil eindrücklich fest, dass die „beantragten und verhängten höchstmöglichen Strafen in einem unerträglichen Missverhältnis zu den Handlungen“ standen. Das Urteil sei ein „willkürliches Töten unter dem Deckmantel eines justizförmigen Verfahrens“ gewesen. Der beteiligte Militäroberrichter und der Militäroberstaatsanwalt wurden wegen Totschlag und Rechtsbeugung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die eingelegte Revision verwarf der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig ein Jahr später. In der Stadt der Hinrichtung schloss sich letztendlich also auch der Kreis dieses Justizverbrechens.

Justizgeschichtlicher Erinnerungsort mit Dauerausstellung geplant – Finanzierung noch immer nicht gewährleistet

In Erinnerung an dieses wichtige Kapitel der deutschen Justizgeschichte möchte das Bürgerkomitee Leipzig e. V. den historischen Vollstreckungsort in der Leipziger Arndtstraße authentisch erhalten und mit einer Dauerausstellung zum Thema „Todesstrafe in der DDR – Hinrichtungen in Leipzig“ ergänzen. Hierzu hat der Verein in der Vergangenheit bereits umfangreiche Forschungsarbeit geleistet und ein Ausstellungs- sowie Nutzungskonzept erarbeitet. Das Projekt „Justizgeschichtlicher Erinnerungsort“ soll von Bund und Freistaat Sachsen finanziert werden. 40 Jahre nach der letzten Hinrichtung und acht Jahre nach dem Einreichen des Projektantrages steht eine finanzielle Förderung des Vorhabens aber bis heute noch immer aus, obwohl die Mittel auch im neuen Sächsischen Doppelhaushalt vom Landtag beschlossen wurden und ein prinzipieller politischer Wille zur Realisierung besteht.

Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand sich fast 30 Jahre in Leipzig

Während in der Bundesrepublik die Todesstrafe 1949 mit dem Grundgesetz abgeschafft wurde, hielt das SED-Regime an dieser letzten aller möglichen Strafen bis 1987 fest. In der Leipziger Südvorstadt befand sich ab 1960 die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. In einem streng abgetrennten Teil der Strafvollzugseinrichtung Alfred-Kästner-Straße wurden alle im Land ausgesprochenen Todesurteile unter absoluter Geheimhaltung vollstreckt. Heutigen Erkenntnissen zufolge kamen hier 64 Menschen zu Tode. Nach Gründung der DDR waren Todesurteile zunächst dezentral in Hoheit der Länder und ab 1952 zentral in Dresden am Münchner Platz vollstreckt worden. Abgeschafft wurde die Todesstrafe erst 1987.

In Leipzig fanden die Hinrichtungen zunächst mittels Guillotine statt. Ab 1968 wurden sie per unerwartetem Nahschuss ins Hinterhaupt vollzogen. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet und beigesetzt wurden.

Todesurteile konnten in der DDR wegen Mordes, NS-Verbrechen sowie verschiedener Straftaten im Bereich Staatsverbrechen / Wirtschaftsverbrechen / Wirtschaftsspionage ausgesprochen werden; oft waren die Tatvorwürfe aber manipuliert. Die Frage nach der Schuld der Hingerichteten relativiert sich angesichts der Tatsache, dass sie Opfer von nicht rechtsstaatlichen Verfahren wurden, in denen das Urteil praktisch von Anfang an feststand. Die SED hatte entscheidenden Einfluss auf den Prozess und das Strafmaß. Selbst die Totenscheine wurden gefälscht und verschleierten die wahre Ursache und den Ort des Ablebens.

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