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Tuesday, den 18. December 2007

Heute vor 20 Jahren - Höchstes Strafmaß wird aus DDR-Gesetzbuch gestrichen

Category: Pressemitteilung

Volkskammer der DDR schaffte erst am 18. Dezember 1987 offiziell die Todesstrafe ab

Schon im September 1987 hatte Erich Honecker international die Abschaffung der Todesstrafe in der DDR verkündet, doch rechtlich verbindlich wurde die Entscheidung erst im Dezember desselben Jahres. Am 18.12.1987, heute vor 20 Jahren, beschloss die Volkskammer eine Änderung des Strafgesetzbuches, in dem nun nicht mehr der Tod, sondern lebenslanges Zuchthaus als höchstes Strafmaß vorgesehen war.

Schon mit Verabschiedung eines Staatsratsbeschlusses am 17.07.1987 hatte die SED-Führung die Todesstrafe als abgeschafft betrachtet. Ihr Ende stand im Zusammenhang mit Erich Honeckers Visite in Bonn bei Helmut Kohl im September 1987. Honecker wollte dieses erste deutsch-deutsche Gipfeltreffen nutzen, um die internationale Anerkennung der DDR als eigenständigem Staat weiter auszubauen. Seinen Empfang wollte er als Ausweis der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen zwei souveränen deutschen Staaten gewertet wissen. Die Abschaffung der Todesstrafe plante er als Zeichen des guten Willens und der Orientierung der DDR-Politik an völkerrechtlichen Vereinbarungen.

Laut DDR-Verfassung war zur Abschaffung der Todesstrafe ein Volkskammer-Beschluss nötig. Da dieser jedoch in der Kürze der Zeit nicht mehr herbeizuführen war, nutzte die SED eine Regelung in der DDR-Verfassung, laut der der Staatsrat Rechtsvorschriften in Form von Beschlüssen erlassen konnte. Im Gesetzblatt vom 17.07.1987 hieß es dann: „Der Staatsrat beschließt die Abschaffung der Todesstrafe in der DDR. Die dem entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen sind ab sofort nicht mehr anzuwenden.“

Die nötige Änderung des Strafgesetzbuches durch die Volkskammer kam erst Ende des Jahres 1987, lange nach dem Besuch Honeckers in der Bundesrepublik, zustande. So war die Abschaffung der Todesstrafe, mit der die fast 500-jährige Geschichte der Todesstrafe auf deutschem Boden endete, nach DDR-Recht verfassungswidrig gewesen.

Zentrale Hinrichtungsstätte befand sich fast 30 Jahre in Leipzig

Die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand sich ab 1960 in der Leipziger Südvorstadt. In einem streng abgetrennten Teil der Strafvollzugseinrichtung Alfred-Kästner-Straße wurden alle im Land ausgesprochenen Todesurteile unter absoluter Geheimhaltung vollstreckt. Heutigen Erkenntnissen zufolge kamen hier 64 Menschen zu Tode.In Leipzig fanden die Hinrichtungen zunächst mittels Guillotine statt. Ab 1968 wurden sie per unerwartetem Nahschuss ins Hinterhaupt vollzogen. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet und beigesetzt wurden.Heute betreut das Bürgerkomitee Leipzig den historischen Ort und ist gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz bemüht, hier dauerhaft einen Erinnerungsort zu schaffen. Momentan sind die historischen Räume nur zur Leipziger Museumsnacht im April und zum Tag des offenen Denkmals im September geöffnet. Im Museum in der „Runden Ecke“ informiert ganzjährig eine kleine Werksausstellung über die Todesstrafe in der DDR und die Hinrichtungen in Leipzig.


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