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Donnerstag, den 13. Juli 2017

Vor 30 Jahren: Abschaffung der Todesstrafe in der DDR – Sonderführungen durch die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR am 16. Juli 2017

Kategorie: Pressemitteilung

Am 17. Juli 2017 jährt sich die Abschaffung der Todesstrafe in der DDR zum 30. Mal. Damit endete die fast 500-jährige Geschichte der ununterbrochenen Anwendung der Todesstrafe auf deutschem Boden. Das Bürgerkomitee Leipzig nimmt den Jahrestag der Abschaffung zum Anlass, am Sonntag, den 16. Juli 2017, mit Sonderführungen von 11.00 bis 16.00 Uhr durch die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR auf das Thema aufmerksam zu machen und an den systematischen Missbrauch der Todesstrafe durch die SED-Führung zu erinnern.

Auch die Abschaffung zeigt den willkürlichen Umgang der SED-Führung mit der Todesstrafe

Mit Verabschiedung eines Staatsratsbeschlusses am 17. Juli 1987 galt die Todesstrafe in der DDR als abgeschafft. Ihr Ende stand im Zusammenhang mit Erich Honeckers Visite in Bonn bei Helmut Kohl im September 1987. Honecker wollte dieses erste deutsch-deutsche Gipfeltreffen nutzen, um die internationale Anerkennung der DDR als eigenständigen Staat weiter auszubauen. Der Verzicht auf die Todesstrafe sollte dies propagandistisch unterstützen.

Laut DDR-Verfassung wäre zur Abschaffung der Todesstrafe ein Volkskammer-Beschluss nötig gewesen. Da dieser jedoch in der Kürze der Zeit nicht mehr herbeizuführen war, die SED aber den Propagandaeffekt des Verzichts auf die Todesstrafe im Vorfeld des Staatsbesuches unbedingt wollte, erließ sie einen entsprechenden Staatsratsbeschluss. Dies hatte zwar keinerlei rechtliche Wirkung, diente der Führung des SED-Staates aber als Grundlage, offiziell das Ende der Todesstrafe zu verkünden. Die auch juristisch wirksame Änderung des Strafgesetzbuches der DDR durch die Volkskammer kam erst Ende des Jahres 1987, lange nach dem Besuch Honeckers in der Bundesrepublik, zustande. So zeigt selbst die Abschaffung der Todesstrafe im Juli 1987, die nach DDR-Recht verfassungswidrig war, dass die SED-Führung über diese Strafart nach politischem Gutdünken verfügte.

Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand sich fast 30 Jahre in Leipzig

Während in der Bundesrepublik die Todesstrafe 1949 mit dem Grundgesetz abgeschafft wurde, hielt das SED-Regime an dieser letzten aller möglichen Strafen bis 1987 fest. In der Leipziger Südvorstadt befand sich ab 1960 die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. In einem streng abgetrennten Teil der Strafvollzugseinrichtung Alfred-Kästner-Straße wurden alle im Land ausgesprochenen Todesurteile unter absoluter Geheimhaltung vollstreckt. Heutigen Erkenntnissen zufolge kamen hier 64 Menschen zu Tode. Nach Gründung der DDR waren Todesurteile zunächst dezentral in Hoheit der Länder und ab 1952 zentral in Dresden am Münchner Platz vollstreckt worden. Abgeschafft wurde die Todesstrafe erst 1987.

In Leipzig fanden die Hinrichtungen zunächst mittels Guillotine statt. Ab 1968 wurden sie per unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt vollzogen. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet und beigesetzt wurden. Todesurteile konnten in der DDR wegen Mordes, NS-Verbrechen sowie verschiedener Straftaten im Bereich Staatsverbrechen / Wirtschaftsverbrechen / Wirtschaftsspionage ausgesprochen werden; oft waren die Tatvorwürfe aber manipuliert. Die Frage nach der Schuld der Hingerichteten relativiert sich angesichts der Tatsache, dass sie Opfer von nicht rechtsstaatlichen Verfahren wurden, in denen das Urteil praktisch von Anfang an feststand. Die SED hatte entscheidenden Einfluss auf den Prozess und das Strafmaß. Selbst die Totenscheine wurden gefälscht und verschleierten die wahre Ursache und den Ort des Ablebens.

Sonderführungen durch die ehemalige Hinrichtungsstätte am Sonntag, den 16. Juli 2017

Von 11.00 bis 16.00 Uhr finden am Sonntag, den 16. Juli 2017, Sonderführungen durch die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR statt. Interessenten kommen zum Eingang in der Arndtstraße 48.

Bei dieser seltenen Gelegenheit können sich die Besucher einen Eindruck von der Örtlichkeit verschaffen und sich während der Führungen über die Hintergründe und Opfer informieren. Weitere Informationen bietet die zusätzlich präsentierte Werkausstellung zur Geschichte der Todesstrafe in der DDR, die sonst in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ zu sehen ist. Momentan ist die denkmalgeschützte Stätte nur an wenigen Tagen im Jahr zu besichtigen.

Bürgerkomitee plant justizgeschichtlichen Erinnerungsort mit Dauerausstellung

Das Bürgerkomitee Leipzig e. V. setzt sich als Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ seit Mitte der 1990er für den Erhalt der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte als Erinnerungsort ein. So erreichte der Verein, dass der ehemalige Hinrichtungsort nach dem Auszug der JVA im Jahr 2001 unter Denkmalschutz gestellt und dieser Gebäudeteil erhalten wurde.

Im Jahr 2002 übertrug das sächsische Kabinett dem Staatsministerium der Justiz die Aufgabe, diesen zeitgeschichtlichen Ort zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie seine Geschichte zu erforschen und darzustellen. Das Justizministerium übertrug diese Aufgabe dem Bürgerkomitee Leipzig, dass seitdem umfangreiche Forschungsarbeiten zur Aufarbeitung der Todesstrafe in der DDR und den Hinrichtungen in Leipzig geleistet hat. Unterstützt wurde es dabei vor allem durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien im Rahmen eines Forschungsprojektes.

Außerdem erarbeitete der Verein ein umfangreiches inhaltliches und räumliches Konzept zum Erhalt der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte der DDR als einen justizgeschichtlichen Erinnerungsort. Ziel ist es, neben dem Erhalt der originalen Räumlichkeiten eine entsprechende moderne Ausstellung zum Thema zu erarbeiten und die dafür notwendigen Flächen vorzurichten. Auf Basis dieses Konzeptes hatte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien die hälftige Finanzierung bereits 2013 grundsätzlich zugesagt. Mit der Verabschiedung des Sächsischen Doppelhaushaltes 2017/2018 sind nun auch die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates bereitgestellt worden. Zum 35. Jahrestag der Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 2022 wird es dann möglich sein, diesen bundesweit bedeutsamen authentischen Ort regelmäßig zu besuchen.

Gerade in Zeiten, in denen bspw. in der Türkei offen die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert wird, ist eine Auseinandersetzung mit diesem Thema höchst aktuell und dringend notwendig. Der authentische Ort in der Leipziger Südvorstadt wird seiner Ausstellung einen zentralen Beitrag in dieser Diskussion leisten und viele Argumente zeigen, die belegen, wie wichtig es ist, diese unmenschliche und sehr missbrauchbare Strafart weltweit endgültig abzuschaffen.