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Sonntag, den 13. Januar 2002

Stasi-Unterlagen-Gesetz muss erhalten bleiben - Experten fordern Novellierung

Kategorie: Pressemitteilung
Von: Bürgerkomitee Leipzig e.V.

Die zehnjährige Erfolgsgeschichte des Stasi-Unterlagen-Gesetzes muss fortgeschrieben werden. Darin waren sich gestern namhafte Wissenschaftler, Politiker, Journalisten, Archivare, Datenschützer und Juristen im Rahmen der Tagung "10 Jahre Stasi-Unterlagen-Gesetz. Bilanz und Ausblick" in Leipzig einig. Mehrmals wurde auch die Novellierung des Regelwerks gefordert.

Konsens aller Referenten der gemeinsamen Tagung des Bürgerkomitee Leipzig e.V und der Leipziger BStU-Außenstelle war, dass das StUG ein unbedingt erhaltenswertes Gesetz ist. Die Veranstaltung zeigte auch, wie wichtig eine öffentliche Fachdiskussion ist, um Vorurteile und Allgemeinplätze auszuräumen. So stellten beispielsweise die vertretenen Archivare und Datenschützer klar: Das StUG steht keinesfalls im Widerspruch zur bundesdeutschen Archiv- und Datenschutzgesetzgebung, sondern achtet im Gegenteil das Recht auf informationelle Selbstbestimmung teilweise noch penibler als diese.

Das Bürgerkomitee erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer umgehenden Anhörung im Deutschen Bundestag mit dem Ziel, das Stasi-Unterlagen-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Der vom Verein vorgelegte Novellierungsvorschlag, der von Referenten verschiedener Fachrichtungen kritisch gewürdigt und weitgehend unterstützt wurde, verfolgt in erster Linie das Ziel, das StUG als Aufarbeitungsgesetz zu erhalten. Kernforderungen sind dabei die weitere Herausgabe von MfS-Akten über Personen der Zeitgeschichte, Amtsträger und Funktionsinhaber zu Forschungszwecken an Wissenschaftler und Medien sowie die Streichung von §14, der ab 01.01.2003 die Anonymisierung und Vernichtung von Originalakten ermöglichen wird. Letztere Forderung unterstützte im Rahmen der Tagung auch Prof. Hartmut Weber, der Präsident des Bundesarchivs.

Bundestag muss in den nächsten Wochen handeln

Der Gesetzgeber steht nun in der Pflicht zu handeln, damit auch künftig eine umfassende Aufarbeitung der DDR-Diktatur möglich ist. Der Bundestag ist insbesondere aufgefordert, seine Selbstverpflichtung von 1998 einzulösen und - nachdem er das Inkrafttreten des §14 um vier Jahre verschoben hatte - die gewonnene Zeit zu gründlichen Novellierungsüberlegungen zu nutzen und diese auch umzusetzen.

Der Bundestagsabgeordnete Günther Weißgerber äußerte sich im Rahmen der StUG-Tagung in Leipzig zuversichtlich, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesänderung verabschie- den werde. Auch der Staatsminister für die Angelegenheiten der neuen Bundesländer, Rolf Schwanitz, schloss sich gestern in einem Interview den Novellierungsforderungen des Bürgerkomitees an.

Wir erwarten daher in den kommenden Wochen eine intensive und sachliche politische Debatte, in deren Rahmen die Meinungen von Experten gründlich gehört werden. An deren Ende muss eine Novelle stehen, die sicherstellt, dass die ursprünglichen Intensionen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes dauerhaft zum Tragen kommen.