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Inventar-Nr: 09823
Objekt: Orden


Orden "Banner der Arbeit" Stufe III

Bei der vorliegenden staatlichen Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) handelt es sich um den Orden "Banner der Arbeit" in der Stufe III, hier in der Ausführung von 1974 bis 1989. Der vergoldete Orden aus Buntmetall, der im roten Schmucketui liegt, hat die Form des Staatswappens der DDR von 33 mm Durchmesser. Unten wird es von vier Eichenblättern begrenzt und oben von einer aufgeprägten, nach rechts wehenden roten Fahne überragt, welche die einzeilige Inschrift "BANNER DER ARBEIT" trägt. Die senkrecht schmal geriffelte Fläche der Fahne ist durchscheinend emailliert. Das Flaggenband das den Ährenkranz des Staatswappens umschlingt, ist schwarz-rot-gelb lackiert. Der Orden besitzt eine Öse und eine daran befestigte pentagonale Bandspange, die mit zwei Bändern bezogen ist, einem roten und darunter halb verdeckt einem schwarz-rot-goldenem von je 20 mm Breite. Die Spange besitzt oben weiterhin eine goldfarbene Auflage in Form von vier Eichenblättern in deren Mitte auf einem kleinen rechteckigen Feld die Stufe "III" in römischer Ziffer eingeprägt ist. Zum Orden gehört eine mit 27 mm breitem roten Band bezogene Interimsspange mit der gleichen Auflage wie auf der Band- bzw. Ordensspange.

Der Orden "Banner der Arbeit" wurde am 4. August 1954 zunächst in einer Klasse gestiftet und am 8. August 1974 auf drei Stufen (I, die höchste Stufe, II und III) erweitert. Verliehen wurde er durch den Vorsitzenden des Staatsrates der DDR für "hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft". Die Auszeichnung erfolgte an Einzelpersonen und Kollektive in den Stufen I bis III, an Ehrentitel "Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit". Der Minister für Staatssicherheit war laut den Statuten auch berechtigt die Auszeichnungen der bewaffneten Organe, den Friedrich-Engels-Preis und den Theodor-Körner-Preis, zu verleihen. Er verlieh aber auch Auszeichnungen, die eigentlich laut Statut nur durch den Minister für Nationale Verteidigung verliehen werden durften. Einige der staatlichen und nichtstaatlichen Auszeichnungen der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) überreichte man auch an die Angehörigen des MfS. Aufgrund der Unterstellung der Deutschen Grenzpolizei (DGP) von 1952 bis 1957 unter das MfS können auch die Auszeichnungen aus diesem Zeitraum, die "Medaille für vorbildlichen Grenzdienst" und das "Leistungsabzeichen der Deutschen Grenzpolizei" dem MfS zugeordnet werden. Aber auch die "Medaille für treue Dienste in der Kasernierten Volkspolizei" und das "Leistungsabzeichen der Kasernierten Volkspolizei" sowie das "Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei" und die "Medaille für treue Dienste in der Deutschen Volkspolizei" erhielten MfS-Mitarbeiter (vgl. alle Auszeichnungen im MfS).


Sammlung: Orden, Abzeichen
Datierung: 1974-1989
Hersteller: unbekannt
Maße: Orden: Höhe: 4,8 cm; Breite: 3,7 cm;
Ordensspange: Breite: 3,8 cm; Höhe: 3,9 cm;
Interimsspange: Breite: 3,1 cm; Höhe: 1,1 cm;
Etui: Tiefe: 14,5 cm; Breite: 8 cm; Höhe: 2,8 cm
Material: Orden: Buntmetall,
Band: Stoff,
Spange: Metall,
Etui: Holz, Kunststoff
Farbe: Orden: gold,
Spange: rot, schwarz, gelb,
Auflage: gold,
Etui: rot,
Polster: weinrot
Verwendung: Auszeichnung





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ausgedruckt am 28.03.2024