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Inventar-Nr: 33160/13
Objekt: Lüftung


Filterventilator FV 400/120

Dieses Lüfterfahrrad ist fester Bestandteil der Lüftungsanlage der ehemaligen Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern). Beide Lüftergänge des Bunkers sind jeweils mit solch einem "Filterventilator FV 400/120" ausgestattet. Der Reservelüfter der Lüftungsanlage befindet sich einem runden grauen Gehäuse aus Metall. Über einen Saugrüssel kann er an die entsprechenden Lüftungsrohre angeschlossen werden, angetrieben wird er über eine Welle mit Fahrradkette. Die Stützkonstruktion des Reservelüfters nimmt die weiteren notwendigen Fahrradbauteile auf. Am linken vorderen Stützbein befindet sich das Tretgetriebe mit Zahnrad und Pedalen, an welchem die Fahrradkette nach oben zum Lüfter läuft. Die Sitzvorrichtung aus Sitzstütze, einem braunem ledernem Sattel und einer Griffstange mit Kunststoffgriffen, wie bei einem gewöhnlichen Fahrrad, ist darüber montiert.

Um Anwesende im Bunker mit Frischluft zu versorgen, wird die Außenluft durch einen Lüfter in den Bunker gesaugt und durch das Bauwerk bewegt. Je nach Betriebsweise konnte die Luft direkt in den Bunker gespeist oder über das Filtersystem der Lüftungsanlage geleitet werden. Betriebsweise I galt während des Wartungsbetriebes, indem die Lüftungsanlage für regelmäßige Frischluftzufuhr von außen sorgte. Sie konnte außerhalb von Spannungssituationen und uneingeschränkt angewandt werden. Betriebsweise II war die Hauptbetriebsweise während der erhöhten oder vollen Einsatzbereitschaft, da hier mit Befall von Kampfstoffen oder -mitteln bzw. radioaktiven Stoffen in der Außenwelt gerechnet wurde. Die angesogene Außenluft wurde über Filter geleitet und gereinigt, bevor sie das Bauwerk mit Frischluft versorgen sollte. Diese Betriebsweise konnte mit entsprechendem Filtervorrat 6 Tage genutzt werden. Bei Betriebsweise III wurde der Bunker vollständig hermetisiert, da von tatsächlichen Schäden durch Waffenwirkungen in der Außenwelt ausgegangen wurde. Im Falle einer Hermetisierung wäre im Arbeitsbereich des Bunkers mit Luft aus Druckluftflaschen Überdruck erzeugt worden, um ein Eindringen der Schadstoffe abzuwenden. Außenluft wäre nicht genutzt worden. Die maximale Belegungszeit des Bunkers von ca. 6 Tagen hätte sich bei Betriebsweise III auf 64 Stunden verkürzt.

Der Hauptlüfter der Lüftungsanlage war an die normale Stromversorgung des Bunkers angeschlossen. Bei Stromausfall konnte im Bunker durch vier Notstromaggregate Energie erzeugt werden. Da bei Belegung des Bunkers im Ernstfall alle Eventualitäten einkalkuliert werden sollten, musste damit gerechnet werden, dass selbst diese Netzersatzanlage nicht funktioniert. Auch um wertvollen Kraftstoff zu sparen, sollte dann zum Betrieb der Lüftungsanlage der Reservelüfter - angetrieben mittels Muskelkraft durch dieses fest montierte Fahrrad - genutzt werden.

Die Installation der serienmäßig durch die Motoren-Fischer KG gefertigten Filterventilatoren zeigt wie sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) militärischer Praxen bediente. Das Wirkprinzip dieses Lüfterrades findet bis heute in Bunkeranlagen Anwendung, meist aber über Handkurbel angetriebene Reservelüfter. Wäre am Lüfterrad des Bunkers die Kette gerissen, wäre eine Umrüstung auf Handkurbelbetrieb auch möglich gewesen. Die Planungen des MfS für den Betrieb dieser Lüftungsanlage gingen soweit, dass bereits vorab festgelegt wurde, dem "Betreiber" des Lüfterrades einen Sanitäter zur Seite zu stellen, um dessen Konstitution permanent zu überwachen.



Sammlung: Lüftungs- und Klimatechnik
Datierung: 1968
Hersteller: Motoren-Fischer-KG
Maße: Gesamt: Höhe: 114 cm; Breite: 85 cm; Tiefe: 110 cm
Material: Gesamt: Metall,
Zubehör: Leder, Kunststoff
Farbe: Gesamt: grau,
Zubehör: beige
Verwendung: Lüftung von Räumen, Luftregenerierung




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ausgedruckt am 29.03.2024