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Inventar-Nr: B02195
Objekt: Ordnung


Ordnung Nr. 9/89
über die Arbeit mit den Angehörigen im MfS
Kaderordnung

Mit einer Vielzahl von Richtlinien, Befehlen, Ordnungen, Instruktionen, Dienstvorschriften und Anweisungen stellte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) seine Einsatz- und Kampffähigkeit sicher.

Diese vom Büro der Leitung (BdL) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) am 10. Mai 1989 herausgegebene und von Armeegeneral Erich Mielke bestätigte letzte Kaderordnung (Ordnung Nr. 9/89) trat noch am 1. November 1989, während der revolutionären Ereignisse ("Wende") in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in Kraft. Die in fünf Teile gegliederte Ordnung (Teil I: Allgemeine Bestimmungen, Teil II: Einstellungen in das MfS und Begründung der Dienstverhältnisse, Teil III: Arbeit mit den Angehörigen, Teil IV: Entlassungen aus dem Dienst des MfS und Teil V: Schlussbestimmungen) enthält alle Grundsätze der Arbeit mit den Angehörigen des MfS und regelte u.a. deren Führung, Einstellung, Bildung und Erziehung, deren Einsatz und die Entlassungen. Alle diesbezüglich notwendigen Vorgaben und Festlegungen sowie die daraus resultierenden Bestimmungen für die verantwortlichen Leiter und Kaderorgane, aber auch die den Kaderbedarf betreffenden Fragen werden in der Ordnung benannt. Angehörige des MfS waren neben den hauptamtlichen Mitarbeitern auch die Zeitsoldaten, die vorwiegend im Wachregiments Berlin "Feliks Dzierzynski" ihren dreijährigen Wehrdienst ableisteten. Dieser Dienst war zumeist der Einstieg für eine hauptamtliche Stasi-Karriere, somit bildeten die Zeitsoldaten ein nicht unwesentliches Kaderreservoir zur Gewinnung von Berufskadern für die Stasi. Generell erfolgte die Verwirklichung der Kaderpolitik und die Kaderarbeit im MfS u.a. auf Grundlage und in Durchsetzung der Vorgaben, Beschlüsse und Dokumente der Partei (SED), der gegenüber sich das MfS entsprechend ihres Eigenverständnisses als deren ""Schild und Schwert"" verstand. Wie im Heft weiter vermerkt, waren "insbesondere die Beschlüsse des Politbüros und des Sekretariats des ZK [Zentralkomitees] der SED über die Arbeit mit Kadern" maßgebend. Zuständig für die einheitliche und konsequente Umsetzung der Kaderpolitik war die Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) als Funktionalorgan des Ministers für Staatssicherheit und die Abteilungen KuSch als Funktionalorgane der Leiter der Bezirksverwaltungen, des Leiters bzw. Rektors der Hochschule des MfS und des Leiters bzw. Kommandeurs des Wachregiments Berlin "Feliks Dzierzynski". Dieser "Kaderabteilung" unterlag u.a. auch die Führung der Kaderakte (vgl. alle Objekte zur Kaderpolitik ("Personalpolitik")).

Ihre Angehörigen für eine hauptamtliche Tätigkeit suchte sich die Stasi selbst. Der Einstellung neuer Kader ging dabei eine umfängliche Überprüfung unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden politisch-operativen Kräfte, Mittel und Methoden voraus. Selbstbewerber, das heißt Personen welche sich aus eigenem Antrieb zum Dienst im MfS anboten, wurden in der Regel entsprechend der Kaderordnung nicht berücksichtigt und auch nicht eingestellt. Die mögliche gezielte Unterwanderung durch feindliche Geheimdienste sollte damit grundsätzlich ausgeschlossen werden. Um aber die Beweggründe solcher Bewerbungen zu ermitteln, erfolgten besonders intensive Nachforschungen über diese Personen. Nur im Falle "ehrlicher Überzeugung" und der Entsprechung aller Einstellungsbedingungen erfolgte ausnahmsweise eine Einstellung (vgl. auch das Schulungs-, Studien- und Arbeitsmaterial des MfS).


Sammlung: Dienstvorschriften und Studienmaterial
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 14,5 cm; Länge: 20,8 cm
Material: Einband: Karton,
Heftblock: Papier,
Heftklammer: Metall
Farbe: Einband: hellgrün,
Aufdruck: schwarz,
Stempel: violett

Autor/Herausgeber: Ministerrat der DDR
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
Erscheinungsjahr: 1989
Erscheinungsort: Berlin
Umfang: 88 S.
Band: BdL/172/89 / 00732







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ausgedruckt am 29.03.2024