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Inventar-Nr: F.A.02264
Objekt: Fotografie


Bunker der ehemaligen Ausweichführungsstelle des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig in Machern

Auf dem Foto ist das Wasserwerk im Bunker der Ausweichführungsstelle (AFüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern) zu sehen.

Links steht ein Gitterschrank mit Ersatzteilen, oben liegen flexible Wasserbehälter so genannte Kovalitbehälter. Hinten ist der Reservebehälter zu erkennen. Auf der rechten Seite sind der Warmwasseraufbereiter und der 800 Liter fassende Druckkessel aufgestellt.

Die Wasserversorgung innerhalb des Bunkers war bei voller Belegung im Ernstfall elementar. Die unabhängige Wasserversorgung erfolgte über zwei Tiefbrunnen. Wie bei allen anderen lebensnotwendigen Versorgungseinrichtungen, war auch die Nutzung des Wassers für die verschiedenen Betriebsweisen in drei unterschiedlichen Versorgungsstufen vorgesehen. Das Brunnenwasser konnte bei normaler Einspeisung über einen Druckkessel mittels Boiler erwärmt werden. Der Reservebehälter sollte bei Betriebsweise II, das heißt bei drohender Gefahr von Kampfstoffen in der Außenwelt, mit Trinkwasser aus dem Tiefbrunnen gefüllt werden. Damit hätte eine Trinkwasserreserve von 3.000 Litern zur Verfügung gestanden. Bei tatsächlichem Kontakt der Außenwelt mit Kampfstoffen wäre kein Brunnenwasser, sondern nur noch die Trinkwasserreserve genutzt worden. Im Fall der Verwendung der Trinkwasserreserve wäre der sonst berechnete normale Trinkwasserverbrauch von 35 Litern pro Person und Tag auf 5 Liter pro Person dezimiert worden. Zur Kontrolle und Aufrechterhaltung der Wasserqualität standen dem Ministerium für Staatssicherheit im Bunker auch noch ein Analytikschrank und ein Wasseraufbereiter zur Verfügung. Außerdem wurde im Wasserwerk des Bunkers ein großer Vorrat an Chemikalien (Chlor usw.) bereitgehalten, um verunreinigtes Wasser reinigen zu können.


Sammlung: Dokumentation Bunkeranlagen
Datierung: 07.02.1990
Fotograf: Dlugos, Günter




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ausgedruckt am 28.03.2024