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Inventar-Nr: 09367
Objekt: Schützenschnur


Schützenschnur für Schützenwaffen

Die vorliegende Schützenschnur aus silbergrauer Kunstfaser, hier in der Ausführung von 1986 bis 1990, hat eine Gesamtlänge von ca. 43 cm und besteht aus zwei geflochtenen Schnüren mit 23 Maschen und einer Schlaufe an beiden Enden. Der Schützenschnur ist das silberfarbene Aluminiumabzeichen für Schützenwaffen aufgesetzt, das in einem Eichenlaubkranz zwei gekreuzte Gewehre zeigt. Diese Schützenschnur für Schützenwaffen wurde als Auszeichnung bei den Landstreit- und den Luftstreitkräften/Luftverteidigung in der Nationalen Volksarmee (NVA) und auch im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) an Soldaten, Unteroffiziere, Unteroffiziers-, Fähnrich- und Uniformjacke nur zu besonderen Anlässen (Parade), zum Ausgang und Urlaub oder aber auf besonderen Befehl. Die Schnur verlief vom zweiten bzw. ersten (seit 1979) oberen Knopf in einem leichten Bogen bis zur rechten Schulterklappe.

Durch den Minister für Nationale Verteidigung wurde am 22. Juni 1957 der Befehl Nr. 49/57 "über die Einführung von Dienstlaufbahnabzeichen und der Schützenschnur in der NVA" erlassen. Die erste Verleihung erfolgte im November 1957. In weiteren Anordnungen und Befehlen legte man im Laufe der Jahre Änderungen zum Erwerb sowie der Art und Ausführung der Schützenschnur fest. Seit 1986 war die Schützenschnur der Angehörigen der Landstreitkräfte, der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung sowie der Grenztruppen der DDR silberfarben mit aufgelegtem gleichfarbigen Abzeichen, die der Angehörigen der Volksmarine, der Grenzbrigade Küste und der Bootskompanien der Grenztruppen dunkelblau mit goldfarbenem Abzeichen. Entsprechend der Art der Schützenschnur war das Abzeichen aufgelegt. So zeigt z.B. das Abzeichen zur Schützenschnur für Schützenwaffen der Angehörigen der Grenztruppen und deren Bootskompanien sowie der Grenzbrigade Küste eine Maschinenpistole vor einem Grenzpfahl. Daneben gab es noch die Schützenschnur für Artillerie, für Turmbewaffnung Panzer, für Turmbewaffnung Schützenpanzerwagen/Schützenpanzer (SPW/SPz). Eine Verleihung konnte in vier Stufen erfolgen, bei Stufe I wurde die Schützenschnur überreicht, bei den Stufen II - IV händigte man dann jeweils eine Eichel zur Schützenschnur aus, welche aber nach Ernennung zum Fähnrich oder Offizier nicht mehr getragen werden durfte.

Das Ministerium für Staatssicherheit war kein ziviler Geheimdienst, sondern zählte zu den so genannten "bewaffneten Organen" der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und war streng militärisch organisiert. Jeder hauptamtliche Mitarbeiter hatte einen Dienstgrad, Zivilbeschäftigte gab es seit 1986 nicht mehr. Die militärische Aus- und Weiterbildung war fester Bestandteil jeder hauptamtlichen MfS-Laufbahn, zur Ausstattung jedes Mitarbeiters gehörte neben der Uniform auch eine entsprechende Bewaffnung und Ausrüstung die in den Dienstobjekten untergebracht war (vgl. Waffen). Die Uniformen des MfS entsprachen im Wesentlichen den Uniformen der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA), nur unterschieden durch ihre "Waffenfarbe", die beim MfS "Rot" (analog zur Farbe der MfS-Sportorganisation Dynamo "Dunkelrot bzw. Bordeaux"), ab 1977 in bestimmten Diensteinheiten auch "Weiß" war. Mit "Waffenfarbe" wird die Farbe der Effekten bezeichnet (Kragenspiegel, Ärmelpatten, Schulterklappen usw.).


Sammlung: Orden, Abzeichen
Datierung: 1986-1990
Hersteller: unbekannt
Maße: Schnur: Breite: 15 mm; Länge: 430 mm;
Abzeichen: Breite: 45 mm; Höhe: 50 mm
Material: Schnur: Kunststoff,
Abzeichen: Aluminium
Farbe: Schnur: silbergrau,
Abzeichen: silber
Verwendung: Auszeichnung, Kennzeichnung einer Personengruppe oder Diensteinheit








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