Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: 13315
Objekt: Ausweis


Berechtigungskarte für das Betreten von Einrichtungen des Chiffrierwesens (Blanko)

In Verbindung mit dem Dienstausweis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), war der Inhaber dieser Berechtigungskarte (Klappkarte), hier Blanko vorliegend, befugt im Auftrag des Zentralen Chiffrierorgans (ZCO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im MfS (Abteilung XI), die Einrichtungen des Chiffrierwesens zu betreten und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. In das freie Feld auf der rechten Seite der Karte wurde die zu überprüfende Stelle eingetragen. Laut Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 ("Organisation und Sicherstellung des chiffrierten Nachrichtenverkehrs des MfS") waren nur "zuständige Leiter, denen Einrichtungen des Chiffrierwesens unterstellt sind; mit der Durchführung der Chiffrierarbeit beauftragte Angehörige" und "kontrollberechtigte Angehörige" befugt Einrichtungen des Chiffrierwesens zu Betreten. Das ZCO kontrollierte und organisierte das gesamte Chiffrierwesen in der DDR. Ihm oblag u.a. die Untersuchung des Nachrichtenverkehrs in der DDR hinsichtlich der Notwendigkeit der Anwendung von Chiffrierverfahren und deren Entwicklung, die Gewährleistung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung, Aufbewahrung und Sicherung der Chiffriermittel oder aber auch die Bearbeitung fremder Geheimtexte. Neben der sorgfältigen Auswahl der Kader wurde der Chiffrierdienst durch ein gut organisiertes Netz von Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) in den Objekten abgesichert. Mitarbeiter die z.B. Westverbindungen aufnahmen, denen man "moralische Verfehlungen und Nichteinhaltung der Richtlinien für die Chiffrierarbeit" vorwarf wurden aufgrund des Geheimnisschutzes sofort aus dem Dienst entfernt.

Da das MfS über eine "Globalberechtigung" verfügte, beschränkte sich die Überprüfung nicht nur auf die eigenen Einrichtungen, eine "politisch-operative Sicherung" erfolgte auch in den Chiffrierstellen der anderen Organe, Behörden usw., so z.B. für den SAS - und Chiffrierdienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen der DDR (SCD). Dort erfolgten die Sicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit der Abt. XI und den Diensteinheiten der Hauptabteilung I (HA I). Grundsätzlich wurden die Kader für den Chiffrierdienst nach erfolgten Sicherheitsüberprüfungen (Prozess der Klärung der Frage Wer ist wer?) von den Leitern der Abt. XI bestätigt. Die erforderlichen Informationen wurden durch den Einsatz operativer Kräfte und Mittel, vorrangig durch den zielgerichteten personengebundenen Einsatz von IM und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS) beschafft.




Sammlung: Ausweise und Berechtigungsscheine
Datierung: unbekannt
Hersteller: unbekannt
Maße: Höhe: 6 cm; Breite: 17,5 cm
Material: Papier
Farbe: Blatt: hellblau,
Aufdruck: schwarz
Verwendung: Berechtigung und Ausweisung








IMPRESSUM   |   DRUCKEN