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Inventar-Nr: 35092
Objekt: Arbeitsbuch


Kontrollbuch "Brandschutz"

Auch in der ehemaligen Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern) wurden Nachweisbücher wie dieses geführt, in denen alle Brandschutzkontrollen eingetragen werden mussten. Das vorliegende Kontrollbuch besitzt aber keine Eintragungen. Die Aufgabe des Brandschutzinspektors übernahm der Bunkerkommandant und ein ihm untergeordneter Oberstleutnant wurde zum Brandschutzhelfer ernannt. Im Rahmen des präventiven Brandschutzes hatten sie ein Brandschutzbuch dieser Art zu führen, in dem sie die Kontrollen des Außengeländes sowie sämtlicher baulicher und technischer Anlagen dokumentierten. Die Kontrollbücher wurden für alle Institutionen standardmäßig vorgefertigt. Ein Brandschutzbuch mit schriftlichen Eintragungen zu den Kontrollen im Bunker ist nicht erhalten geblieben.

Die Brandschutzordnung für die ehemalige AfüSt regelte das Verhalten und die Alarmierungskette im Falle eines Brandes auf dem Gelände. Die Alarmierung der Feuerwehr sollte nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Mittel und Kräfte zur selbständigen Brandbekämpfung nicht mehr ausgereicht hätten. Zwei Brandbekämpfungstafeln waren mit Eimer, Spaten, Schaufel, Axt, und einem Feuerlöscher ausgerüstet. Zur selbständigen Brandbekämpfung befand sich in der Feuerwehrgarage ein Anhänger mit Tragkraftspritze, um bei einem Brand das Wasser von den Lübschützer Teichen an die Brandstelle pumpen zu können. Für das Gelände und den Bunkerbau wurden die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Brandschutz ausgebildet. Diese Maßnahme diente der Geheimhaltung und sollte verhindern, dass Feuerwehrkräften und somit Unbefugten der Zutritt auf das als Ferienobjekt des VEB Wasserwirtschaft getarnte Gelände gewährt werden musste. Alle "Auffälligkeiten", auch auftretende Brände, sollten durch die eingesetzten Wachhunde und die dort tätigen MfS-Mitarbeiter bemerkt und auch "bearbeitet" werden. Erst auf einem weiteren Hinweisschild zum brandschutztechnischen Verhalten auf dem Gelände folgte der Verweis auf die öffentlichen Notrufnummern der Polizei und der Feuerwehr. Zuvor wurde explizit auf die für das Sonderobjekt zutreffenden Regeln dieser Brandschutzordnung verwiesen. Das Schild hing an der Tür der über den Bunkereingängen liegenden Legendierungshalle.



Sammlung: Verschiedenes
Datierung: unbekannt
Hersteller: unbekannt
Maße: Höhe: 14,8 cm; Breite: 20,5 cm; Tiefe: ,5 cm
Material: Gesamt: Papier
Farbe: Einband: rosa,
Schrift: schwarz
Verwendung: Dokumentation










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