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Inventar-Nr: 37091
Objekt: Formular


Brandschutzordnung der Ausweichführungsstelle des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker Machern)

Die Brandschutzordnung für die ehemalige Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker bei Machern), hier als zwei maschinenschriftlich ausgeführte Blatt A4 vorliegend, die in eine Klarsichthülle gesteckt sind, regelte das Verhalten und die Alarmierungskette im Falle eines Brandes auf dem Gelände. Die Alarmierung der Feuerwehr sollte nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Mittel und Kräfte zur selbständigen Brandbekämpfung nicht mehr ausgereicht hätten. Zwei Brandbekämpfungstafeln waren mit Eimer, Spaten, Schaufel, Axt, und einem Feuerlöscher ausgerüstet. Zur selbständigen Brandbekämpfung befand sich in der Feuerwehrgarage ein Anhänger mit Tragkraftspritze, um bei einem Brand das Wasser von den Lübschützer Teichen an die Brandstelle pumpen zu können. Für das Gelände und den Bunkerbau wurden die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Brandschutz ausgebildet. Diese Maßnahme diente der Geheimhaltung und sollte verhindern, dass Feuerwehrkräften und somit Unbefugten der Zutritt auf das als Ferienobjekt des VEB Wasserwirtschaft getarnte Gelände gewährt werden musste. Alle "Auffälligkeiten", auch auftretende Brände, sollten durch die eingesetzten Wachhunde und die dort tätigen MfS-Mitarbeiter bemerkt und auch "bearbeitet" werden. Die Aufgabe des Brandschutzinspektors übernahm der Bunkerkommandant und ein ihm untergeordneter Oberstleutnant wurde zum Brandschutzhelfer ernannt. Im Rahmen des präventiven Brandschutzes hatten sie ein Brandschutzbuch zu führen, in dem sie die Kontrollen des Außengeländes sowie sämtlicher baulicher und technischer Anlagen dokumentierten.

Erst auf einem Hinweisschild zum brandschutztechnischen Verhalten auf dem Gelände folgte der Verweis auf die öffentlichen Notrufnummern der Polizei und der Feuerwehr. Zuvor wurde aber explizit auf die für das Sonderobjekt zutreffenden Regeln dieser Brandschutzordnung verwiesen.



Sammlung: Formulare
Datierung: 1975
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 31 cm; Höhe: 22 cm
Material: Zettel: Papier,
Mappe: Kunststoff
Farbe: Blatt: weiß,
Aufdruck: schwarz,
Mappe: transparent,
Rand: grün
Verwendung: Information, Warnung, Sicherung von Räumen









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