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Inventar-Nr: 38023
Objekt: Schild


Schild "Hinweise zum brandschutzgerechten Verhalten" der Ausweichführungsstelle des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig (Bunker Machern)

Dieses blaue Hinweisschild "zum brandschutzgerechten Verhalten in Wohnstätten, Objekten und Einrichtungen" hing an der Tür der Legendierungshalle, die sich über den Eingängen des Bunkers der ehemaligen Ausweichführungsstelle (AfüSt) des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig befindet. Neben den Verweis auf die explizit für das Sonderobjekt geltenden Regeln der Brandschutzordnung der AfüSt sind auf dem Schild auch die öffentlichen Notrufnummern der Polizei und der Feuerwehr angegeben. Diese, wie auch die Angaben zum Objekt ("7251 LÜBSCHÜTZER TEICHE 439"), weitere Rufnummern und die Namen der Brandschutzbeauftragten ("GEN. PREDEL O. GEN. ARNOLD" - "Genosse Predel oder Genosse Arnold") wurden in Form beschrifteter Streifen roten Prägebandes an den entsprechenden Leerstellen des Schildes aufgeklebt. Die Aufgabe des Brandschutzinspektors übernahm der Bunkerkommandant und ein ihm untergeordneter Oberstleutnant wurde zum Brandschutzhelfer ernannt. Im Rahmen des präventiven Brandschutzes hatten sie ein Brandschutzbuch zu führen, in dem sie die Kontrollen des Außengeländes sowie sämtlicher baulicher und technischer Anlagen dokumentierten.

Die Brandschutzordnung für die ehemalige AfüSt regelte das Verhalten und die Alarmierungskette im Falle eines Brandes auf dem Gelände. Die Alarmierung der Feuerwehr sollte nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Mittel und Kräfte zur selbständigen Brandbekämpfung nicht mehr ausgereicht hätten. Zwei Brandbekämpfungstafeln waren mit Eimer, Spaten, Schaufel, Axt, und einem Feuerlöscher ausgerüstet. Zur selbständigen Brandbekämpfung befand sich in der Feuerwehrgarage ein Anhänger mit Tragkraftspritze, um bei einem Brand das Wasser von den Lübschützer Teichen an die Brandstelle pumpen zu können. Für das Gelände und den Bunkerbau wurden die Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Brandschutz ausgebildet. Diese Maßnahme diente der Geheimhaltung und sollte verhindern, dass Feuerwehrkräften und somit Unbefugten der Zutritt auf das als Ferienobjekt des VEB Wasserwirtschaft getarnte Gelände gewährt werden musste. Alle "Auffälligkeiten", auch auftretende Brände, sollten durch die eingesetzten Wachhunde und die dort tätigen MfS-Mitarbeiter bemerkt und auch "bearbeitet" werden.



Sammlung: Raumausstattung
Datierung: unbekannt
Hersteller: unbekannt
Maße: Höhe: 42 cm; Breite: 29,8 cm
Material: Schild: Kunststoff,
Nadel: Metall
Farbe: Schild: blau,
Schrift: weiß,
Aufkleber: rot
Verwendung: Information








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