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Inventar-Nr: B00161
Objekt: Dienstvorschrift


Dienstvorschrift "Uniformarten und ihre Trageweise"
Bekleidungsvorschrift
DV 010/0/005

Die vorliegende Dienstvorschrift (DV) 010/0/005 trat am 1. Dezember 1986 in Kraft und ersetzte die Bekleidungsvorschrift aus dem Jahr 1983. Sie regelte die Trageweise der verschiedenen Uniformarten der Angehörigen der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA), der Grenztruppen der DDR sowie für Angehörige der Zivilverteidigung (ZV), wenn sie in einem Dienstverhältnis der Dienstlaufbahnordnung - ZV standen. Auch im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war die Uniformierung vergleichbar festgelegt, entsprach sie doch im Wesentlichen derjenigen der Landstreitkräfte der NVA. In beiden "bewaffneten Organen" der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden die steingrauen Uniformen getragen, sie unterschieden sich lediglich durch ihre Waffenfarbe, die beim MfS "Rot" (analog zur Farbe der MfS-Sportorganisation Dynamo "Dunkelrot bzw. Bordeaux"), ab 1977 in bestimmten Diensteinheiten auch "Weiß" war. Mit "Waffenfarbe" wird die Farbe der Effekten bezeichnet (Kragenspiegel, Ärmelpatten, Schulterklappen usw.). In der DV werden neben den Festlegungen zu den Uniformarten, wann sie jeweils zu tragen sind und der Trageweise der Bekleidung und Ausrüstung auch die Waffenfarben und Dienstgradabzeichen beschrieben. An einigen Uniformen war es auch Pflicht die verliehenen Auszeichnungen zu tragen. Peinlich genau wird erklärt, wann, wie und in welcher Reihenfolge dies zu erfolgen hat. Der Veranschaulichung dienen am Ende noch mehrere Farbtafeln, auf denen verschiedene Uniformarten abgebildet sind (vgl. alle Vorschriften und Anleitungen, aber auch Schulungs- und Studienmaterialien der NVA und des MfS).

Das MfS war streng militärisch organisiert. Jeder hauptamtliche Mitarbeiter hatte einen Dienstgrad, zivile Angestellte gab es seit 1986 gar nicht mehr (So hatten z.B. selbst Küchengehilfen den Rang eines Unterfeldwebels). Die militärische Aus- und Weiterbildung war fester Bestandteil jeder hauptamtlichen MfS-Laufbahn, zur Ausstattung jedes Mitarbeiters gehörte neben der Uniform auch eine Maschinenpistole (vgl. Waffen). Die Kleiderordnung war je nach Diensteinheit unterschiedlich geregelt - die Angehörigen des Wachregiments, der Wach- und Sicherungseinheiten der Bezirksverwaltungen (BVfS) und Offiziersschüler an der Juristischen Hochschule des MfS in Potsdam-Eiche (JHS) mussten die Uniform ständig tragen. Alle anderen Stasi-Mitarbeiter taten ihren Dienst in zivil, weshalb sie auch Kleidergeld ausgezahlt bekamen. Die Uniform trugen sie nur zu besonderen Anlässen.


Sammlung: Dienstvorschriften und Studienmaterial
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 14,9 cm; Länge: 20,9 cm
Material: Heftblock: Papier,
Einband: Karton
Farbe: Aufdruck: mehrfarbig, schwarz,
Einband: hellbraun

Autor/Herausgeber: Ministerrat der DDR
Ministerium für Nationale Verteidigung
Erscheinungsjahr: 1986
Erscheinungsort: Berlin
Umfang: 120 S.
Band: Lit.-Nr.: 91/86










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