Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: F.A.04686
Objekt: Fotografie


Demonstration zur Hungerstreikaktion am 20.09.1990 in Leipzig

Das Foto zeigt Teilnehmer der Demonstration am 20.09.1989 auf dem Innenstadtring in Leipzig. Die Demonstration diente der Unterstützung der Hungerstreikaktion und war von den Hungerstreikenden mit initiiert worden. Die Demonstranten halten ein Transparent, auf dem sie ihren Unmut über den geplanten Umgang mit den Stasi-Unterlagen äußerten. Sie befürchteten, dass die Stasi-Unterlagen nach der Vereinigung an den Bundesnachrichtendienst(x) übergeben werden könnten. Auf einem weiteren Transparent beanspruchen sie ein Mitspracherecht zum Verbleib der Stasi-Akten.

Am 24.08.1990 verabschiedete die erste frei gewählte
Volkskammer der DDR ein Gesetz zum Umgang mit den Stasi-Akten, um die künftige Aufarbeitung der Vergangenheit zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf der Volkskammer, der vorsah, die Unterlagen nicht zu vernichten und regional für die sofortige Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen, wurde von der Bundesregierung jedoch abgelehnt. Dies führte zu Protesten der Volkskammer und von Bürgerrechtlern. Ihnen war vor allem die im Einigungsvertrag
vorgesehene zentrale Lagerung und damit die Gefahr der Nutzung westdeutscher Geheimdienste ein Dorn im Auge. Gegen die Missachtung des Volkskammergesetzes zum Umgang mit den Stasi-Akten traten am 14.09.1990 auch junge Leipziger vor der "Runden Ecke" in einen Hungerstreik und folgten so dem Beispiel in Berlin, wo am 04.09.1989 prominente Bürgerrechtler das MfS-Archiv besetzten und in Hungerstreik traten. Die Hungerstreikaktion fand die Unterstützung vieler Leipziger. An mehreren Tagen zogen Demonstranten, unter ihnen die Hungerstreikenden, durch die Innenstadt. Der Hungerstreik in Leipzig, an dem zum Schluss 24 Personen teilnahmen, endete am 28.09.1990.

Die energischen DDR-weiten Proteste bewirkten eine Ergänzung des Einigungsvertrages, die den gesamtdeutschen Gesetzgeber verpflichtete, die Grundsätze des Volkskammergesetzes umfassend zu berücksichtigen. Durch das große Engagement vieler Bürger, aber auch der ersten frei gewählten Volkskammer, war es gelungen, die Stasi-Akten auch nach dem 03.10.1990 im wiedervereinigten Deutschland dezentral unter der Aufsicht des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, Joachim Gauck, zu sichern. Persönliche Akteneinsicht und historische Forschung war zwar noch nicht möglich, aber für die Überprüfung des öffentlichen Dienstes und anderer relevanten Bereiche standen die Akten zur Verfügung. Die Bürgerkomitees beteiligten sich intensiv, u.a. mit einer Tagung, an der Erarbeitung eines Gesetzes und legten im Februar 1990 einen eigenen Entwurf vor. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber verabschiedete am 14.12.1991 das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG).


Sammlung: Friedliche Revolution, Demonstration
Datierung: 20.09.1990
Beschriftung: •  Wenn wir jetzt / VERSTUMMEN / sind wir wieder / die DUMMEN
•  KEINE / Akte an / den BND
Fotograf: Alicke, Isolde








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