Die Personenkennzahl (PKZ)

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Die Personenkennzahl war ein aus 12 Ziffern bestehender Identifizierungsbeleg, der vom Ministerium des Innern (MdI) ab 1970 schrittweise zur eindeutigen Identifizierung der DDR-B?rger eingef?hrt wurde. Zum Teil wurden die Ziffern verschl?sselt. Die Bedeutung der einzelnen Ziffern war wie folgt gegliedert: Ziffer 1-6: Geburtsdatum; Ziffer 7: Jahrhundert und Geschlecht (2, 3: bis 1899; 4, 5: 1900-1999; gerade Zahlen m?nnlich, ungerade Zahlen weiblich); Ziffer 8-11: Schl?ssel f?r die die PKZ vergebende Stelle; Ziffer 12: Pr?fziffer.


Glossar
Literatur