Die IM-Verpflichtungserkl?rung

[schließen]

Wenn das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) einen geeigneten IM-Kandidaten gesichtet und konspirativ von den Vorteilen einer geheimen Arbeit f?r das MfS ?berzeugt hatte (sofern ?berzeugungsarbeit geleistet werden musste), hatte der Spitzel in spe i.d.R. noch gleich vor Ort eine handschriftliche Erkl?rung zu schreiben, in der er sich zur Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtete. Im meist vorgegebenen Text wurde ausdr?cklich festgeschrieben, dass diese Zusammenarbeit ?freiwillig? erfolge. Ferner beinhaltete er die Drohung, wegen Geheimnisverrats belangt zu werden, sollte sich der IM nicht als schweigsam gegen?ber Dritten erweisen (wof?r es jedoch keine rechtliche Handhabe gegeben h?tte). Schlie?lich w?hlte sich der Kandidat einen Decknamen, der den Schluss der Verpflichtungserkl?rung bildete. Das Schriftst?ck nahm der F?hrungsoffizier anschlie?end in einen Umschlag, der Teil der IM-Akte wurde. Bestimmte ?sensible Personenkreise?, z.B. Pfarrer und ?rzte, konnten auch per Handschlag verpflichtet werden.


Glossar
Literatur