Die Transitpauschale

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Nach dem Transitabkommen von 1971 musste die Deutsche Demokratische Republik (DDR) den ?Klassenfeind? nahezu ungehindert auf bestimmten Strecken des volkseigenen Stra?en- und Schienennetzes verkehren lassen. Dieses lie? sich der sozialistische Staat teuer bezahlen: die Bundesrepublik hatte eine j?hrliche Pauschalsumme an die DDR zu entrichten, mit der neben den ?Stra?ennutzungsgeb?hren? auch alle Visageb?hren f?r den Transit abgegolten wurden. F?r die Reisenden hatte das den Vorteil, dass sie die Visa nicht mehr selbst bezahlen mussten. Die DDR erhielt auf diesem Wege von 1972 bis 1989 insgesamt 7,8 Milliarden DM von der Bundesrepublik (Die j?hrliche Summe steigerte sich von knapp 235 Mio. DM im Jahr 1972 auf zuletzt 860 Mio. DM f?r das Jahr 1990). Dazu kamen etwa 2,4 Milliarden DM f?r Erhaltungs- und Ausbauarbeiten der Transitwege. Doch auch die einzelnen Transitreisenden boten der DDR weiterhin M?glichkeiten zur Devisenbeschaffung: Schon bei unerlaubtem Halten an der Transitstrecke oder geringem ?berschreiten der H?chstgeschwindigkeit drohten den Westb?rgern empfindliche Ordnungsstrafen. Die eingenommenen Summen trugen nach Bekundungen des Ministeriums f?r Staatssicherheit (MfS) den ""Charakter ?konomischer Gr??enordnungen"" und waren Teil des Volkswirtschaftsplanes der DDR. So wurden allein 1984 von den ""Verkehrsgruppen Transit"" der Deutschen Volkspolizei Ordnungsgelder in H?he von mehr als 7 Millionen DM eingezogen.


Glossar
Literatur