Die Zivilverteidigung der DDR (ZV)

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Die Zivilverteidigung bildete in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) einen Teil der Landesverteidigung. Sie z?hlte zwar nicht zu den ""bewaffneten Organen"", dennoch war sie milit?risch organisiert und geschult und unsterstand dem Ministerium f?r Nationale Verteidigung (MfNV). Zu ihren Hauptaufgaben z?hlte der Katastrophenschutz sowie der Schutz der Bev?lkerung, der Volkswirtschaft und lebensnotwendiger Einrichtungen vor den Folgen von milit?rischen Auseinandersetzungen oder Massenvernichtungswaffen. Der Dienst bei der Zivilverteidigung war freiwillig, jedoch nicht ausschlie?lich ehrenamtlich: Den Stamm der Zivilverteidigung bildeten uniformierte Einsatzkr?fte, die z.T. kaserniert hauptamtlich t?tig waren. Erst im Ernstfall sollten sie von einer Vielzahl freiwilliger Helfer unterst?tzt werden, die auf diesen in Zivilschutz?bungen vorbereitet wurden. Bei solchen ?bungen wurden auch immer wieder Ma?nahmen des ABC-Schutzes und des Verhaltens bei radioaktiver Verseuchung geprobt. M?glich war auch, den Wehrdienst bei der Zivilverteidigung abzuleisten.

F?r den ehrenamtlichen Dienst wurden in der Zivilverteidigung vorwiegend Frauen herangezogen, da die M?nner im Ernst- bzw. Krisenfall in den anderen ?bewaffneten Organen, z.B. den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, eingesetzt werden sollten. Bestandteil der allgemeinen Wehrerziehung, wie sie an den Polytechnischen Oberschulen (POS) und Erweiterten Oberschulen (EOS), Hoch- und Fachschulen und w?hrend der Berufsausbildung vermittelt wurde, war die Rekrutierung und Ausbildung von Zivilschutzhelfern. W?hrend der Ausbildung waren es vorwiegend M?dchen, die an Zivilschutz?bungen und Erste-Hilfe-Lehrg?ngen teilnahmen. Studentinnen mussten einen mehrw?chigen ZV-Lehrgang im Ausbildungslager absolvieren.

Glossar
Literatur