Die Grenzpolizei der SBZ/DDR

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Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes am 8. Mai 1945 markierte nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, sondern auch die endg?ltige Besetzung des deutschen Territoriums durch die vier Siegerm?chte. Gem?? des Londoner Protokolls ?ber die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Gro?-Berlin vom 12. September 1944 wurde der Verlauf der Grenze der einzelnen Zonen darin bestimmt.

Zu diesem Zeitpunkt herrschte eine gro?e Fluktuationsbewegung seitens der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Seit 1945 waren bereits 1,6 Millionen Ostdeutsche in die britische Besatzungszone abgewandert. Da die Landesgrenze der SBZ mit 2.236 Kilometern viele M?glichkeiten zur Flucht bot, wurde am 18. November 1946 per Befehl der Sowjetischen Milit?radministration in Deutschland (SMAD) der Aufbau einer Grenzpolizei in der SBZ angeordnet, welche am 1. Dezember 1946 offiziell gebildet wurde. Die Grenzpolizei (GP) stand dabei zun?chst unter der Leitung der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) und war ein Teil der Deutschen Volkspolizei (DVP) mit einer anf?nglichen Personalst?rke von etwa 2.500 Mann, die bis in das Jahr 1949 rapide auf 18.000 anstieg.

Zu Beginn leistete die neu gegr?ndete Grenzpolizei, neben den f?r den Grenzschutz eingesetzten Einheiten der Roten Armee, nur ?Grenzhilfsdienste?. Mit zunehmender Aufstockung der Personalst?rke jedoch entstand die Notwendigkeit, eine eigene Abteilung zu bilden. Infolgedessen, als die Grenzpolizei im April 1948 rund 10.000 Mitarbeiter z?hlte, wurde die Hauptabteilung Grenzpolizei und Bereitschaften (HA GP/B) gegr?ndet, der neben der GP auch die kasernierten Polizeibereitschaften unterstanden. Im Sommer 1949 richtete man schlie?lich eine gesonderte Hauptabteilung Grenzpolizei (HA GP) ein, die aber kurze Zeit sp?ter in der Abteilung Hauptverwaltung Ausbildung des neu eingerichteten Ministerium des Inneren (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eingegliedert wurde. Bereits drei Jahre sp?ter, am 16. Mai 1952 wurde die Grenzpolizei wieder aus dem MdI ausgegliedert und mit der offiziellen Bezeichnung Deutsche Grenzpolizei (DGP) dem Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) unterstellt.

Die DGP wurde nunmehr im zunehmenden Ma?e milit?risch und staatssichernd ausgerichtet. Im Zuge der Versch?rfung der Situation zwischen den Gro?m?chten und der andauernden Abwanderung der Bev?lkerung in westliche Besatzungszonen, reagierte man darauf mit der Abriegelung einer gro?en Zahl der Grenz?berg?nge. Nachdem ferner am 29. September 1955 in Moskau der Vertrag ?ber die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR unterzeichnet worden war und die nun souver?ne DDR auch ?die volle Verantwortung f?r ihren milit?rischen Schutz? zu tragen hatte, ?bernahm im folgenden Dezember die DGP die alleinige ?berwachung der Staatsgrenzen, mit Ausnahme der Kontrolle des Verkehrs der alliierten Truppen von und nach Westberlin. Am 18. Januar 1956 verabschiedete die Volkskammer der DDR alsdann ein Gesetz zur Schaffung einer Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums f?r Nationale Verteidigung (MfNV). Somit war der Grundstein f?r eine milit?risch organisierte Grenztruppe gelegt. Im folgenden Jahr, am 1. M?rz 1957, wurde die DGP aus dem MfS ausgegliedert. Das so genannte ?Kommando Deutsche Grenzpolizei? mit Sitz in P?tz bei K?nigs-Wusterhausen wurde gebildet und wiederum dem MdI unterstellt.

Die Deutsche Grenzpolizei verf?gte Ende 1960 bereits ?ber eine Mitarbeiterzahl von ca. 38.000 Mann. Zudem wurden an der Westgrenze die Einheiten mit neuester Waffentechnik ausger?stet. Sie sollten dabei, auf der einen Seite, in der Lage sein, Grenzverletzungen zu vereiteln und auf der anderen Seite bei einem Eindringen des Gegners die einzelnen Abschnitte halten k?nnen. Au?erdem sollte gew?hrleistet werden, dass sich die NVA und die Gruppe der Sowjetischen Streitkr?fte in Deutschland (GSSD) voll entfalten k?nnen. Damit sollte, in enger Zusammenarbeit mit allen Kr?ften, eine sichere und schlagkr?ftige Abwehr garantiert werden. W?hrend die Grenzsicherung im Osten im Wesentlichen nur aus einer einfachen ?berwachung und Kontrolle bestand, waren an der Westgrenze allein 30.000 Grenzpolizisten eingesetzt. Die dortige verst?rkte milit?rische Pr?senz stellte hierbei eine vorbereitende Ma?nahme dar, um sich gegen?ber der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Berlin-West vollends abzuschotten.

Im Zuge der sich zuspitzenden Ereignisse erteilte das Politb?ro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) am 8. und 11. August 1961 alle erforderlichen Anweisungen zur Grenzabriegelung[x> nach Berlin-West. Bereits zu diesem Zeitpunkt bildete sich im Polizeipr?sidium in Ostberlin ein Haupteinsatzstab unter Leitung von Erich Honecker, in dem der Einsatz der Kampfgruppen und aller Einheiten der Grenzpolizei vorbereitet wurden. Schlie?lich erfolgte am 13. August 1961 dann die Abriegelung der Sektorengrenze, in dessen Folge mit dem Bau des so genannten ?antifaschistischen Schutzwalls? begonnen wurde, der die endg?ltige Trennung beider deutscher Staaten nicht nur faktisch, sondern von nun an auch deutlich nach au?en sichtbar, besiegelte. Nur wenige Wochen sp?ter, am 15. September 1961 wurde die DGP dann dem Kommando Grenze im MfNV als Grenztruppe unterstellt.

Ende 1961 waren von den 38.318 Grenzsoldaten allein 68 Prozent an der Grenze zur BRD eingesetzt, 6 Prozent an der K?ste der DDR, 6 Prozent an den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei und die restlichen 20 Prozent arbeiteten in den weiteren Einrichtungen und in den Schulungsorten der DGP. Die Abteilung Aufkl?rung beim Kommando der DGP arbeitete bis zum 31. Dezember 1961 eigenst?ndig mit inoffiziellen Kr?ften (vgl. dazu auch die IM des MfS). Am 1. Januar 1962 erfolgte dann die ?bernahme dieser Abteilung durch das MfS und die Eingliederung in den Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I (HA I), zust?ndig f?r die Abwehrarbeit in der NVA und den Grenztruppen.


Glossar
Literatur