Die Kasernierte Volkspolizei (KVP)

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Die Kasernierte Volkspolizei (KVP) war die milit?rische Vorl?uferorganisation der Nationalen Volksarmee (NVA), in der sie in einem ?berleitungsprozess 1956 aufging.

Die Grundlage der Entstehung der KVP war der Befehl der Sowjetischen Milit?radministration f?r Deutschland (SMAD) vom 3. Juli 1948, der die Bildung von ?Kasernierten Bereitschaften? der Deutschen Volkspolizei? (DVP) anordnete. In jenen paramilit?rischen Verb?nden wurden Freiwillige mit Zwei- oder Dreijahresverpflichtungen unter Anleitung sowjetischer Berater ausgebildet und politisch geschult. Die Leitung der nur nominell zur DVP geh?renden Kasernierten Einheiten wurde im November 1948 mit der paramilit?rischen Grenzpolizei in der Hauptabteilung der Deutschen Verwaltung des Innern (DvdI) zusammengefasst. Im folgenden Jahr (1949) wurde schlie?lich die ?Hauptverwaltung f?r Ausbildung? aus den Kaderformationen der Kasernierten Bereitschaften herausgebildet. Sie hatte von Anfang an den Auftrag, die neu entstandene Deutsche Demokratische Republik (DDR) nach au?en hin milit?risch bzw. den Machterhalt der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nach innen abzusichern.

Die Organisation und Ausr?stung der KVP entwickelten sich im Zusammenhang mit der von der SED seit 1952 proklamierten Forderung ?Nationale Streitkr?fte? zu schaffen. Mit Wirkung vom 1. Juli 1952 wurden deshalb die Hauptverwaltungen der DVP auf Beschluss des Ministerrates umgebildet, aus der Hauptverwaltung Ausbildung wurde nun die KVP, aus der Hauptverwaltung der Seepolizei die Volkspolizei-See und neu hinzu kam die Volkspolizei-Luft. Mit diesem Ma?nahmekatalog waren schon die Grundstrukturen der k?nftigen Milit?rorganisationen der DDR geschaffen worden. Noch offensichtlicher wurde dies, als zum 1. August 1953 einheitliche F?hrungsorgane f?r die VP-See, VP-Luft und KVP geschaffen wurden. Von diesem Zeitpunkt an waren alle drei dem bisherigen Stellvertreter des Ministers des Innern und Chef der KVP, Generalleutnant Heinz Hoffmann, unterstellt, der von 1960 bis 1985 auch Minister f?r Nationale Verteidigung der DDR war. Aus jener Umorganisation folgte die Schaffung von vier Territorialverwaltungen der KVP mit Sitz in Schwerin, Pasewalk, Dresden und Leipzig. Die Einheiten erhielten sowjetische Waffen und neue Uniformen. Jedoch bereits im September 1953 erfolgte eine erneute Umgruppierung. Hierbei wurden die Territorialverwaltungen in Schwerin und Dresden aufgel?st; eine neue, allerdings wesentlich kleinere Einheit in Potsdam stationiert. In den Jahren 1954/1955 wurden wiederum Ausr?stung und Ausbildung der KVP noch st?rker milit?rischen Belangen angepasst, was mit der angeblichen Bedrohung begr?ndet wurde, die durch die bevorstehende Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in die NATO ausgehe.

Im Zuge dieser Ereignisse unterzeichnete die DDR am 14. Mai 1955, obwohl sie v?lkerrechtlich gesehen noch nicht souver?n war, den ?Warschauer Vertrag? und wurde Mitglied des ?stlichen Verteidigungspaktes. Aus diesem B?ndnis resultierte die Verpflichtung zur Schaffung einer regul?ren Armee. Aus diesem Grund l?ste die SED die KVP zur Vorbereitung der Bildung des Ministeriums f?r Nationale Verteidigung aus dem Ministerium des Innern (MdI) heraus. Bereits am Ende des Jahres 1954 gab es dazu erste Vorbereitungen, wobei der Aus- und Umbau der KVP forciert wurde. Damit waren wichtige Voraussetzungen zur Umwandlung der Kasernierten Volkspolizei in eine ordentliche Armee vollzogen. Um dies auch rechtlich abzusichern, erg?nzte die SED- und Staatsf?hrung am 26. September 1955 die Verfassung um die Pflicht zur Verteidigung der DDR (Artikel 5) und gab sich das Recht zur Gesetzgebung zum milit?rischen Schutz (Artikel 122). Somit waren auch die letzten staatsrechtlichen Bedingungen erf?llt, um aus der KVP eine nationale Armee zu schaffen. Im Jahr 1956 kam es schlie?lich zur Bildung der NVA als ?Reaktion auf die Militarisierung der Bundesrepublik?, die kurz zuvor die Bundeswehr aufgestellt hatte. Letztendlich aber bestanden die ersten Einheiten der NVA, bis auf wenige Ausnahmen, aus den Verb?nden der KVP, die nur umbenannt werden mussten. Offiziell jedoch wurde die Kasernierte Volkspolizei mit Wirkung vom 31. Dezember 1956 aufgel?st. Die Entwicklung zu einer wirklich einsatzf?higen Armee zog sich allerdings bis zum Ende der 1950er Jahr hin.

Die KVP stellte w?hrend ihrer Existenz von 1952 bis 1956 zwar das st?rkste bewaffnete Organ der DDR dar, aber trotz aller Bem?hungen war sie zu keiner Zeit f?hig, die DDR milit?risch zu verteidigen. Die Verteidigung nach au?en ?bernahmen die Truppen der ?Gruppen der sowjetischen Streitkr?fte in Deutschland? (GSSD). Im Kriegsfall w?ren die ostdeutschen Einheiten darin aufgegangen. Die KVP bildete vielmehr den personellen, strukturellen und materiellen Grundstock f?r die 1956 geschaffene NVA. Dadurch war es der DDR m?glich in relativ kurzer Zeit mit der NVA eine einsatzf?hige Streitmacht zu schaffen.


Glossar
Literatur