Direktive 1/67

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Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) beschloss auf seiner 28. Sitzung am 26. Januar 1967 zentrale Anweisungen f?r das DDR-Regime im Verteidigungszustand zu erarbeiten. Grund daf?r war die Zuspitzung des Ost-West-Konfliktes (?Kalter Krieg?), der sich unter anderem im Wettr?sten zwischen den Ost- und Westm?chten ?u?erte. Willi Stoph als Vorsitzender des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war gemeinsam mit dem Minister f?r Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann und dem Minister f?r Staatssicherheit, Generaloberst Erich Mielke daf?r verantwortlich, bis Ende Juli 1967 die erforderlichen Direktiven zu erlassen.

Fristgerecht erlie? Erich Mielke die Direktive 1/67, die alle zentralen Aufgaben und T?tigkeiten, die das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) im Mobilmachungs- und Ernstfall ?bernehmen sollte, umriss und die daf?r notwendigen Vorbereitungen anwies. Bis Ende 1989 bildete sie die Grundlage f?r das MfS, dessen Hauptaufgabe im Kriegsfall darin bestehen sollte, die staatliche Sicherheit weiterhin zu gew?hrleisten. Festgelegt wurden ebenfalls die Leitungsprinzipien und die Zusammenarbeit mit den anderen bewaffneten Einheiten der DDR. Die Direktive 1/67 enthielt f?nf Durchf?hrungsbestimmungen und eine Stabsdienstvorschrift.

Die 1. Durchf?hrungsbestimmung enthielt die ?Vorbeugungsma?nahmen?. Um Spionage abzuwehren und zu bek?mpfen, sowie Verbrechen, die die Verteidigungsf?higkeit der DDR beeintr?chtigen konnten, zu verhindern, sollten ?spezifisch-operative Ma?nahmen? gegen ?feindliche Kr?fte im Innern der DDR? ergriffen werden. Die Planungen sahen vor, Personen, von denen aus Sicht der Machthaber eine Gef?hrdung der staatlichen Sicherheit ausging, unter strenger Kontrolle und Beobachtung zu halten. Differenziert wurde dabei zwischen:

4.1.1. Festnahmen
4.1.2. Internierungen
4.1.3. Isolierungen
4.1.4. ideologisch unsichere Personen in Leitungspositionen
4.1.5. ideologisch unsichere Personen

Ende der 1980er Jahre waren ?ber 85.000 Personen durch das MfS im so genannten Vorbeugekomplex erfasst. Alle Personen, welche ?staatsfeindliche Handlungen gegen die DDR? begehen konnten, sie aber auch nur hingenommen oder lediglich davon gewusst h?tten, sollten w?hrend der Spannungsperioden oder dem Verteidigungsfall festgenommen werden. Interniert werden sollten Ausl?nder und Transitreisende die sich in jener Zeit auf dem Gebiet der DDR aufgehalten h?tten. Die Organisation lag bei der Volkspolizei. Die Staatssicherheit sollte vor allem im Vorfeld beim Erfassen der Personen und deren operativer Personenkontrolle t?tig werden. Einwohner der DDR mit ?feindlich-negativer? Grundhaltung, welche die ?staatliche Ordnung und Sicherheit im Verteidigungszustand? gef?hrden konnten, waren durch das MfS unter der Kennziffer 4.1.3 registriert und f?r die Isolierung vorgesehen. In der Nacht zum 9. Oktober 1989 wurden auf Weisung Mielkes diese Isolierungslagerlisten unverz?glich aktualisiert.

Im Bezirk Leipzig sollten 332 Personen festgenommen werden, die im Kriegsfall in die zentrale Strafvollzugsanstalt Waldheim ?berf?hrt worden w?ren. F?r die Internierungen war das Ausstellungsgel?nde f?r Landwirtschaftstechnik ?agra? eingeplant, das am 7. Oktober 1989 f?r die Zuf?hrung von 210 Teilnehmern einer Demonstration tats?chlich als Sammelstelle umgenutzt wurde. Zu den 664 Leipzigern, die f?r eine Isolierung aufgelistet waren, z?hlten vor allem B?rgerrechtler und Pfarrer. Hier plante die Arbeitsgruppe des Leiters (AGL) das Wohnlager III des VEB Braunkohleveredlungswerkes Espenhain im S?den von Leipzig als Isolierungslager zu nutzen. Weitere Planungen sahen die Messehalle 21 des alten Messegel?ndes als Sammelstelle der Isolierten vor.

Eine wesentliche Anweisung der Direktive war, die T?tigkeit der Staatssicherheit auch nach Ausbruch einer kriegerischen Auseinandersetzung abzusichern. Dazu geh?rten eine umfassende Alarmierungsordnung und Koordinierung der Informationsfl?sse sowie die Errichtung von Ausweichobjekten, wie den Bunker bei Machern, zur ?dezentralen Entfaltung? der Leitung und der Diensteinheiten, um eine umfassende Zerst?rung oder Behinderung der Staatssicherheit zu vermeiden.

Im Zuge der Ausweichplanungen wurden f?r jede Bezirksverwaltung f?r Staatssicherheit (BVfS) Ausweichf?hrungsstellen (AF?St) in Form von Bunkern geschaffen. Lage, Art und Interieur dieser AF?St sind durch die Direktive kongruent geregelt worden. Mindestens 15 Bunker standen dem jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung als gesch?tztes Dienstobjekt zur Verf?gung. Zus?tzlich sollten Geb?ude in der n?heren Umgebung der Stasi-Bunker belegt werden und einem Gro?teil der hauptamtlichen Mitarbeiter als Ausweichobjekt dienen. Au?erdem wurden Schutzr?ume im regul?ren Dienstobjekt vorgesehen. In Leipzig sollten etwa Zweidrittel der hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter in Ausweichobjekten untergebracht werden, die restlichen Mitarbeiter w?ren in der Bezirksverwaltung f?r Staatssicherheit Leipzig verblieben.

Glossar
Literatur