Bundesnachrichtendienst (BND)

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Als Bundesoberbeh?rde ist er dem Gesch?ftsbereich des Bundeskanzleramtes zugeordnet. Seit 1990 sind die Aufgaben und Befugnisse des BND im Gesetz ?ber den Bundesnachrichtendienst geregelt.

Der BND ist einer von drei Nachrichtendiensten des Bundes (neben dem BND gibt es noch das Bundesamt f?r Verfassungsschutz und den Milit?rischen Abschirmdienst). Entstanden ist der BND aus der Organisation Gehlen, welche nach dem Gr?nder Reinhard Gehlen (1902 bis 1979) benannt ist, ein ehemaliger Generalmajor der Deutschen Wehrmacht und nach dem Zweiten Weltkrieg im Dienste der amerikanischen Besatzungsbeh?rden f?r den Aufbau eines Geheimdienstes t?tig.

Am 6. Dezember 1947 bezieht die Organisation Gehlen ihren Standort in Pullach bei M?nchen. Am 1. April 1956 wird die Organisation Gehlen offiziell zur Bundesbeh?rde f?r den deutschen Auslandsnachrichtendienst und in Bundesnachrichtendienst umbenannt. Hauptaufgabe des BND war in den Anfangsjahren vor allem die Ostblockaufkl?rung, seit den 1960er Jahren kamen dann auch andere Staaten hinzu. Neben dem sowjetischen Geheimdienst war das Handeln des BND vor allem gegen den innerdeutschen nachrichtendienstlichen Hauptgegner, die Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit dem Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS), gerichtet.

Mit der politischen Wende in der DDR bediente sich der BND auch zahlreicher hochrangiger Mitarbeiter des sich in Aufl?sung befindlichen MfS. Diese von selbst an den BND herangetretenen Geheimdienstmitarbeiter (?Selbstanbieter?) best?tigen F?lle bzw. offenbarten erstmals die Existenz von Agenten des MfS im BND.

Seit 2003 entsteht die neue Zentrale des BND in Berlin.


Glossar
Literatur