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Mittwoch, den 24. Juni 2026

Führungen durch die ehemalige Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR am 26. Juni 2026 anlässlich des 45. Jahrestages der letzten DDR-Hinrichtung

Kategorie: Pressemitteilung

Mit der Hinrichtung des ehemaligen MfS-Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) am 26. Juni 1981, um 10.10 Uhr, in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, endete die fast 450-jährige Geschichte der Anwendung der Todesstrafe in Deutschland, die letztendlich erst im Dezember 1987 ganz aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen wurde.

Bereits seit 1996 setzt sich das Bürgerkomitee Leipzig e. V., Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Museum im Stasi-Bunker, für den Erhalt des justizgeschichtlich bedeutsamen Ortes in der Leipziger Arndtstraße ein, wo von 1960 bis zur Hinrichtung von Teske nach bisherigen Erkenntnissen 64 Todesurteile vollstreckt worden sind. An historischer Stelle soll in den nächsten Jahren ein Justizgeschichtlicher Erinnerungsort mit einer Dauerausstellung entstehen.

Am 26. Juni 2016 jährt sich die letzte bisher bekannte Hinrichtung der DDR zum 45. Mal. Um an diesen Tag zu erinnern, werden zusätzliche Führungen angeboten. Von 16.00 bis 20.00 Uhr können Interessierte die historischen Räume im Rahmen von Führungen besuchen.

Dr. Werner Teske, in der Jugend passionierter Handballer, legte zunächst eine DDR-Bilderbuchkarriere hin: Studium der Wirtschaftswissenschaften und Promotion an der Humboldt Universität zu Berlin, bereits in jungen Jahren SED-Mitglied, Heirat, Mitarbeiter in der Auslandsspionage HVA, der Elite des Ministeriums für Staatssicherheit, sowie entsprechende Karriereaussichten. Im Rahmen seiner operativen Arbeit durfte Teske sogar ohne Probleme ins westliche Ausland, u. a. zur Fußball-WM 1974 in der Bundesrepublik und zu den Olympischen Winterspielen 1976 in Österreich reisen. Dennoch war er mit seiner Arbeit zunehmend unzufrieden, da er die vom MfS versprochene wissenschaftliche Karriere nicht fortsetzen konnte und seine Leistung nicht ausreichend gewürdigt sah. Hinzu kamen familiäre Probleme und häufiger Alkoholmissbrauch. Dienstliche Verfehlungen häuften sich, Teske spielte mit dem Gedanken, sich in den Westen abzusetzen und entwendete hierzu auch geheime dienstliche Unterlagen. Im Zusammenhang mit Ermittlungen infolge von möglichen Unterschlagungen wurden jene Dokumente bei ihm zu Hause gefunden. MfS-Minister Erich Mielke unterzeichnete sofort persönlich den Haftbeschluss. Teske und seine Ehefrau kamen, nach intensiver Befragung in einem konspirativen Objekt, in Untersuchungshaft nach BerlinHohenschönhausen.

Die Todesstrafe für Fahnenflucht und Geheimnisverrat nur als Gedankenspiel – Ein Justizmord

Teske räumte in den Vernehmungen schnell die vorgeworfenen ursprünglichen Flucht- und Verratsabsichten ein, die er allerdings nie verwirklichte, da er laut eigener Aussage Frau und Kind nicht verlassen wollte. Er hatte auch keinen Kontakt zu westlichen Geheimdiensten aufgenommen. Zum Verhängnis wurde Teske die spektakuläre Flucht von Werner Stiller, ebenfalls Offizier der HVA, im Jahr 1978. In der Folge waren u. a. der Chef der Auslandsspionage, Markus Wolf, und über einhundert Stasi-Spione im Westen enttarnt worden, ein schwerer Schlag für Minister Mielke und das MfS.

In einem Geheimprozess vor dem Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR wurde Teske nach kurzer Verhandlung „wegen vorbereiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fall in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall zum Tode verurteilt“. Bereits im Vorfeld hatte Mielke die Todesstrafe gefordert, welche von der Militärstaatsanwaltschaft entsprechend beantragt wurde. Im Plädoyer der Anklagebehörde hieß es: „Wer sich […] auf die Position der Feinde unseres Volkes begibt […], soll sich nicht wundern, wenn er als Feind behandelt wird, den die ganze Härte unseres Gesetzes trifft.“

Nach dem Mauerfall betonter der Rechtsanwalt von Teske, selbst wie die Richter und der Staatsanwalt ein Inoffizieller Mitarbeiter des MfS, dass er nicht mit der Todesstrafe gerechnet hätte. Auch der MfS-Untersuchungsführer hielt die Todesstrafe rückblickend für ausgeschlossen. Das Urteil war auch nach DDR-Recht nicht zulässig und die Hinrichtung ein klassischer Justizmord.

Hinrichtung durch einen „unerwarteten Nachschuss in das Hinterhaupt“

Offenbar nach Rücksprache mit Mielke und Erich Honecker, der als Staatsratsvorsitzender für das Gnadenverfahren rechtlich verantwortliche war, wurde das Gesuch von Teske auf Umwandlung des Todesurteils abgelehnt. Nur zwei Wochen nach dem Todesurteil erfolgte in einem geheimen Nebentrakt der Strafvollzugseinrichtung Leipzig die Hinrichtung von Dr. Werner Teske durch einen sogenannten „unerwarteten Nachschuss in das Hinterhaupt“. Die sterblichen Überreste wurden auf dem Leipziger Südfriedhof anonym als „Anatomieleiche“ verbrannt und ebenso anonym in einem Urnengrab vergraben, das auch nach 1990 nicht lokalisiert werden konnte. Angeblicher Sterbeort auf dem gefälschten Totenschein war, aus Geheimhaltungsgründen, Stendal. Im Melderegister wurde vermerkt, dass Teske aus der Staatsbürgerschaft der DDR in die Bundesrepublik entlassen worden wäre. Am Tag der Hinrichtung wurde die Ehefrau Teskes aus der Untersuchungshaft entlassen. Wenig später teilte ihr das MfS die Hinrichtung ihres Ehemanns mit. Ehefrau und Tochter wurde bis zum Mauerfall vom MfS intensiv überwacht, mussten den Wohnort und den Namen ändern.

Rehabilitierung: „willkürliches Töten unter dem Deckmantel eines justizförmigen Verfahrens“

Das Todesurteil gegen Dr. Werner Teske wurde nach dem Ende der DDR am 22.01.1993 vom Landgericht Berlin als rechtsstaatswidrig aufgehoben. Es erfolgte seine volle rechtliche Rehabilitierung.

Parallel nahm die Staatsanwaltschaft II Berlin umfangreiche Ermittlungen gegen die am Todesurteil beteiligten DDR-Juristen auf. Das Landgericht Berlin stellte 1998 in seinem Urteil eindrücklich fest, dass die „beantragten und verhängten höchstmöglichen Strafen in einem unerträglichen Missverhältnis zu den Handlungen“ standen. Das Urteil sei ein „willkürliches Töten unter dem Deckmantel eines justizförmigen Verfahrens“ gewesen.

Der Militäroberrichter Karl-Heinz Knoche und der Militäroberstaatsanwalt Heinz Kadgien wurden wegen Totschlag und Rechtsbeugung zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Die eingelegte Revision verwarf der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig ein Jahr später. In der Stadt der Hinrichtung schloss sich letztendlich also auch der Kreis dieses Justizverbrechens.

Justizgeschichtlicher Erinnerungsort mit Dauerausstellung geplant

In Erinnerung an dieses wichtige Kapitel der deutschen Justizgeschichte möchte das Bürgerkomitee Leipzig e. V. den historischen Vollstreckungsort in der Leipziger Arndtstraße authentisch erhalten und mit einer Dauerausstellung zum Thema „Todesstrafe in der DDR – Hinrichtungen in Leipzig“ ergänzen. Hierzu hat der Verein in der Vergangenheit bereits umfangreiche Forschungsarbeit geleistet und ein Ausstellungs- sowie Nutzungskonzept erarbeitet. Das Projekt „Justizgeschichtlicher Erinnerungsort“ soll von Bund und Freistaat Sachsen finanziert werden.

Bereits im Jahr 2002 hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen die ehemalige Hinrichtungsstätte „als zeitgeschichtlichen Ort für die Öffentlichkeit zu erhalten, ihre Geschichte zu erforschen und darzustellen“ und das Bürgerkomitee mit der Umsetzung beauftragt. Fast 25 Jahre nach diesem Beschluss steht eine finanzielle Förderung des Vorhabens aber bis heute noch immer aus, obwohl die Mittel im Sächsischen Doppelhaushalt vom Landtag beschlossen wurden und ein prinzipieller politischer Wille zur Realisierung besteht. Die Forschungen sind Dank einer Förderung durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien weitgehend abgeschlossen. Eine entsprechende Konzeption liegt vor und wurde von den Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Umsetzung empfohlen. Mit dem Anbringen einer Gedenktafel am Eingang der ehemaligen Hinrichtungsstätte hat sich auch die Stadt Leipzig 2007 zu diesem Teil ihrer Geschichte bekannt.

Hinrichtungsstätte in Leipzig ist einmaliges Zeugnis der SED-gesteuerten DDR-Justizgeschichte

Während in der Bundesrepublik die Todesstrafe 1949 mit dem Grundgesetz abgeschafft wurde, hielt das SED-Regime an dieser letzten aller möglichen Strafen noch bis 1987 fest und richtete 1960 die zentrale Hinrichtungsstätte in Leipzig ein. Neben so genannten „Staatsverbrechern“, wie etwa Werner Teske, wurden hier auch Mörder und Kriegsverbrecher hingerichtet. Doch unabhängig von der Schwere der individuellen Schuld hatten alle Hingerichteten eines gemeinsam: Sie wurden in Prozessen verurteilt, die rechtsstaatlichen Grundlagen widersprachen. Bis Anfang der 1960er Jahre entschied das SED-Politbüro über Todesurteile, später die Parteichefs Walter Ulbricht und Erich Honecker persönlich in Absprache mit Erich Mielke, dem Minister für Staatssicherheit. Die Gerichte verkamen zu bloßen Simulatoren der propagierten sozialistischen Gesetzlichkeit, die Urteile standen bereits im Vorfeld fest.

Von 1945 bis 1981 wurden nach aktuellem Forschungsstand in der SBZ/DDR 374 Todesurteile ausgesprochen, von denen man 209 vollstreckte. Hinzu kommen noch etwa 1.000 von sowjetischen Militärtribunalen (SMT) zwischen 1950 und 1953 aus politischen Gründen zum Tode verurteilte und hingerichtete Deutsche. Bis 1952 wurden die Todesurteile in den Ländern der verurteilenden Gerichte vollstreckt, von 1952 bis 1956 zentral im Gefängnis in Dresden am Münchner Platz, ab 1960 in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße.

In der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Haftanstalt in der Leipziger Südvorstadt fanden die Hinrichtungen unter absoluter Geheimhaltung zunächst mittels Guillotine statt. Ab 1968 wurden sie per „unerwartetem Nahschuss in das Hinterhaupt“ vollzogen. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet und beigesetzt wurden. Die Totenscheine wurden gefälscht um den Sterbeort und die Todesursache zu verschleiern.

Die ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in der Alfred-Kästner-Straße ist ein einmaliges Zeugnis der SED-gesteuerten DDR-Justizgeschichte. Dort wurden die letzten Todesurteile auf deutschem Boden nach der über 450-jährigen Geschichte der ununterbrochenen Anwendung der Todesstrafe vollstreckt. Die Verfahren, die den 64 bisher bekannten Hinrichtungen in Leipzig zugrunde lagen, waren unabhängig vom eigentlichen Tatvorwurf, der direkten politischen Steuerung der SED-Spitze unterworfen. Urteile standen nicht selten, dies ergibt sich aus einer Analyse zahlreicher Gerichts-, Stasi- und SED-Akten, bereits vor der Eröffnung der Hauptverhandlung fest.

Dieser Ort in der Leipziger Südvorstadt steht, also wie kaum ein zweiter in Deutschland, für ein besonderes Kapitel der jüngsten deutschen Geschichte. Bisher sind die Räumlichkeiten aber lediglich an zwei Öffnungstagen im Jahr im Rahmen der Museumsnacht und zum Tag des offenen Denkmals zugänglich. Dabei belegen die Besucherzahlen das herausragende öffentliche Interesse an der Vermittlung dieser Thematik.

Aus Anlass des Jahrestages der letzten bisher bekannten Hinrichtung haben Interessierte am 26. Juni 2026 die Möglichkeit die original erhaltenen Räumlichkeiten in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr im Rahmen von Führungen zu besuchen.