Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: 08725
Objekt: Stempel


Stempel "aus Akte ______"

Der Stempel, der aus einem Holzträger mit Griff besteht, gehörte einem Archiv-Mitarbeiter des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes aus Leipzig. Dass der Stempel nur für den Gebrauch durch den Mitarbeiter bestimmt war ist eindeutig dadurch kenntlich gemacht, dass an einer der Schmalseiten ein Stempelabdruck mit dessen Namen angebracht ist. Auf der Rückseite des Holzträgers ist der Stempelabdruck "aus Akte ___" zu lesen, so dass trotz fehlendem Stempelgummi dessen ursprüngliche Beschriftung bekannt ist. Am Griff ist zur Kennzeichnung der Vorderseite eine Metallkugel eingesetzt (vgl. weitere Stempel).

Am 24. August 1990 hatte die erste frei gewählte Volkskammer der DDR einstimmig ein Gesetz beschlossen, das die Sicherung und Nutzung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) zum Zwecke der "politische[n], historische[n] und juristische[n] Aufarbeitung" sicherstellen sollte. Kurz darauf wurde bekannt, dass die Verhandlungsführer Wolfgang Schäuble auf bundesdeutscher und Günther Krause auf DDR-Seite sich weigerten, dieses Gesetz als fortgeltendes Recht in den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 aufzunehmen. Dies führte sowohl zu Protesten der Volkskammer, die die Verhandlungsführer aufforderte, das DDR-Gesetz in den Einigungsvertrag aufzunehmen, als auch von Bürgerrechtlern, denen vor allem die im Einigungsvertrag vorgesehene zentrale Lagerung als auch die Nutzungsmöglichkeiten westdeutscher Geheimdienste ein Dorn im Auge war. So besetzten mehrere prominente Bürgerrechtler am 4. September 1990 das ehemalige MfS-Archiv in Berlin und begannen einen viel beachteten Hungerstreik. In Leipzig begannen 5 junge Leute auf der Treppe der "Runden Ecke" sowie im Vorraum am 14. September 1990 einen Hungerstreik. Diese Proteste erzwangen Nachverhandlungen. Eine Durchführungsvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 regelte, dass Grundsätze des Volkskammergesetzes in einem künftigen Bundesgesetz berücksichtigt werden sollten, eine geheimdienstliche Nutzung der Stasi-Akten weitgehend ausgeschlossen wurde und die Akten auch regional gelagert werden konnten. Die Beratungen zu einem neuen Gesetz sollten vom Deutschen Bundestag unmittelbar nach der Vereinigung aufgenommen werden. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 und die Durchführungsvereinbarung vom 18. September 1990 wurden von der Volkskammer am 20. September 1990 und vom Deutschen Bundestag am 23. September 1990 ratifiziert. Der Hungerstreik in Leipzig, an dem zum Schluss 24 Personen teilnahmen, endete am 28. September 1990. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) wurde am 14. November 1991 verabschiedet. Bereits am Tag der Vereinigung (3. Oktober 1990) war Joachim Gauck als erster Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen ernannt worden.


Sammlung: Sonstiges
Datierung: ab 10.1990
Hersteller: unbekannt
Maße: Tiefe: 2,35 cm; Breite: 4,5 cm; Höhe: 6 cm
Material: Griff: Holz,
Träger: Holz,
Kugel: Eisen
Farbe: Träger: hellbraun,
Griff: hellbraun,
Kugel: silber,
Aufdruck: blau
Verwendung: Kennzeichnung von Dokumenten









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