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Inventar-Nr: 12198
Objekt: Handschellen


Handschellen

Die Handschellen wurden vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) für Verhaftungen oder für den Transport von Häftlingen der MfS eigenen Untersuchungshaftanstalten (UHA) genutzt (vgl. auch Führungsketten).

Nach Paragraph 20 (Abs. 2) des "Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (DVP)" waren auch die Angehörigen des MfS ermächtigt, weitreichende polizeiliche Befugnisse wahrzunehmen - unter anderem eben auch Verhaftungen. Diese hießen im MfS-Jargon "Zuführung" und fielen in den Zuständigkeitsbereich der Linie VIII (Beobachtung / Ermittlung). Nach dem vom MfS 1985 selbst erarbeiteten und als "Geheime Verschlusssache" klassifizierten "Wörterbuch der Staatssicherheit" erfolgten Verhaftungen "vor allem, um die zugeführte Person im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf. strafrechtlich relevanter Handlungen bzw. (...) mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen." Als lapidare Begründung gegenüber den Verhafteten hieß es dazu in der Praxis häufig einfach nur "zur Klärung eines Sachverhalts". Diese Klärung konnte bisweilen länger dauern und unter Umständen auch zu Haft in einer der MfS-eigenen Untersuchungshaftanstalten (UHA) führen. Die Linie VIII nahm auch "konspirative Verhaftungen" vor. Diese sollten laut Stasi-Wörterbuch "durch Kräfte des MfS so durchgeführt [werden], daß das Verbringen der zugeführten Person in ein konspiratives Objekt oder an einen anderen geeigneten Ort vorübergehend bzw. auch nach Beendigung dieser Maßnahme nicht bekannt wird." Das Ziel dieser geheimen Verhaftungen war häufig, den Verhafteten durch diese Einschüchterung zu einer Zusammenarbeit mit dem MfS zu bewegen oder Straftaten aufzuklären ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen.


Sammlung: Waffen
Datierung: 1959-1989
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 26 cm; Höhe: 7 cm
Material: Metall, Eisen
Farbe: silber, silbergrau
Verwendung: Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Bewaffnung









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