Objekt- und Fotodatenbank Online im Museum in der Runden Ecke



Inventar-Nr: 13010
Objekt: Tuch


Entlassungstuch der Grenztruppen der DDR

Das quadratische Tuch wurde innerhalb der Grenztruppen der DDR bei ehrenvollen Entlassungen zur Erinnerung an die Wehrdienstzeit verliehen. Neben der Aufschrift "Ehrenvoll gedient bei den Grenztruppen der DDR", die in der Mitte des Tuches um das Dienstwappen der Nationalen Volksarmee (NVA) herum verläuft, sind sieben Abbildungen auf dem Tuch, die die Arbeit der Grenzsoldaten zeigen (u.a. Grenzer auf Patrouille mit Hund, Grenzer auf einem Motorrad, Grenzer zu Wasser und zu Lande mit Fernglas, Grenzer vor dem Brandenburger Tor). Die Verpackung aus Kunststoff zeigt einen jungen Soldaten, der leichtfüßig mit Maschinenpistole in der Hand ein Hindernis überwindet, während seine stolze Familie ihn schon mit Blumen erwartet. Um die Abbildung ist die rote Umschrift "Ehrenvoll bis zum letzten Tag gedient" zu lesen.

Nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Januar 1962 musste jeder männliche DDR-Bürger einen 18-monatigen Grundwehrdienst verrichten, der ab 1968 auch als so genannter "Ehrendienst" in der Verfassung der DDR verankert war. Im gleichen Jahr wurden erstmals auch "Erinnerungstücher", Abzeichen und andere Geschenke zur Entlassung verliehen. Die Einführung dieser Präsente war ein (vergeblicher) Versuch des Ministeriums für Nationale Verteidigung (MfNV), die Entlassungsfeiern in geordnete Bahnen zu lenken, waren die Entlassungstage doch bekannt für chaotische Zustände und Alkoholexzesse an Bahnhöfen und in Reisezügen. Nicht nur bei den Grenztruppen, auch in der Nationalen Volksarmee (NVA), beim Wachregiment "Feliks Dzierzynski" des MfS und in FDJ-Grundorganisationen im MfS wurden "Erinnerungstücher" verliehen. Sie wurden jedoch auch zu anderen Anlässen produziert (vgl. weitere Erinnerungstücher).

Die Grenztruppen der DDR waren mit einer Stärke von etwa 50.000 Mann die entscheidende Truppe zur Sicherung der DDR-Grenzen. Sie gingen 1961 aus der Deutschen Grenzpolizei (DGP) hervor, welche zwischenzeitlich, vom 16. Mai 1952 bis zum 1. März 1957, dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unterstellt war. Die Angehörigen der Grenztruppen hatten notfalls auch mit Schusswaffengebrauch die "Unverletztlichkeit" der Grenze sicherzustellen. Kam es zu einer Tötung eines "Republikflüchtlings" wurde der Schütze zwar ausgezeichnet und mit einer Prämie bedacht, gleichzeitig musste er sich aber auch einem Untersuchungsverfahren des MfS und der Staatsanwaltschaft stellen (vgl. weitere Objekte zu den Grenztruppen und zur Grenze).


Sammlung: Fahnen, Banner, Wimpel
Datierung: 1980er Jahre
Hersteller: unbekannt
Maße: Tuch: Höhe: 66 cm; Breite: 66 cm;
Verpackung: Höhe: 24 cm; Breite: 36 cm
Material: Tuch: Stoff,
Verpackung: Kunststoff
Farbe: Aufdruck: rot, braun, grün,
Verpackung: transparent,
Aufdruck: braun,
Tuch: weiß
Verwendung: Geschenk, Erinnerung, Propaganda









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