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Inventar-Nr: 13951
Objekt: Stempel


Visumstempel zur Einreise und Ausreise zur Leipziger Messe Grenzübergangsstelle "Spechtsbrunn"

Der Visumsstempel trägt den Schriftzug "Deutsche Demokratische Republik / Visum Nr. 2/123/001 / zur Einreise / und Ausreise (ein - mehr - malig) / bis __________ / zur 'Leipziger Messe' / über die zugelassenen Grenzübergangsstellen / Spechtsbrunn / i.A. / Ziegler / Gebührenfrei". Der Gummistempel ist auf einem schwarzen Kunststoffgehäuse auftgeklebt und hat eine Aussparung für vier verstellbare schwarze Zahlenbänder aus Gummi, die im Gehäuse eingebaut sind und das jeweilige Datum mitdruckten. Mit den Rädchen auf dem Stempelgehäuse wurde das aktuelle Datum eingestellt. Am Gehäuse ist eine Öse, an der eine Schnur mit Karabinerhaken befestigt werden konnte. Mit diesem sicherten die Passkontrolleure den Stempel in ihrem Koffer. Stempel dieser Art wurden u.a. mit einem Formular verwendet, das den Reisedokumenten als Anlage beigelegt wurde, so dass das Visum im Pass keinen dauerhaften Stempelabdruck hinterließ (vgl. auch weitere Visastempel und Grenzkontrollstempel).

Am 11. Juni 1968 hatte die DDR für den Reise- und Tranitverkehr zwischen beiden deutschen Staaten eine Pass- und Visapflicht eingeführt. Ein Einreisevisum wurde an den Grenzübergangsstellen (GÜST) gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines ausgestellt. Ein Weg, einen Berechtigungsschein zu erhalten, lief über persönliche Einladungen. In diesem Falle musste der in der DDR wohnhafte Bekannte einen Berechtigungsschein z. B. beim Rat der Stadt beantragen und ihn dem westdeutschen Bekannten übersenden. Diese Praxis führte u.a. dazu, dass Bundesbürger sich gegenseitig DDR-Bekanntschaften "vermittelten", um einmal in den östlichen Teil Deutschlands reisen zu können. Zur Visaerteilung für die Leipziger Messe war statt des Berechtigungsscheins der Messeausweis vorzuweisen. Dieser war bei Reisebüros in der Bundesrepublik, denen vom Leipziger Messeamt der Ausweisvorverkauf übertragen worden war, oder an den Wechselstellen der DDR-GÜST ohne besondere Formalitäten erhältlich. Für jeden Aufenthaltstag mussten westdeutsche Messebesucher 25,00 DM eintauschen, die nicht rücktauschbar waren. Eine Unterkunftsvermittlung - auch bei Verwandten und Bekannten - konnte ausschließlich über das Reisebüro der DDR gegen Gebühr vorgenommen werden. Im Gegensatz zum Transitverkehr, bei dem die Visakosten seit dem Transitabkommen 1971 pauschal von der Bundesrepublik übernommen wurden, blieben die Visa für den "normalen" Reiseverkehr in die DDR stets kostenpflichtig. Personen die berufsbedingt sehr häufig in die DDR einreisten, erhielten Visa zur mehrmaligen Ein- und Ausreise. Je nach Zweck der Reise waren diese z. B. wie bei dem abgebildeten Stempel durch die Eintragung "zur Leipziger Messe" gekennzeichnet (Andere Varianten waren z. B. "Warentransport mit KfZ" oder "Abschlepp- und Bergungsdienst").

Die Kontrolle und Abfertigung des Transit- und Reiseverkehrs an den GÜST oblag den so genannten "Passkontrolleinheiten" (PKE), die nicht etwa Angehörige der Grenztruppen waren, sondern der Linie VI des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) unterstanden. Nur zur Tarnung trugen die PKE des MfS Uniformen der Grenztruppen.


Sammlung: Stempel, Siegel, Petschaft
Datierung: 1980er Jahre
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 5,5 cm; Tiefe: 8,1 cm; Höhe: 3,5 cm
Material: Stempel: Gummi,
Gehäuse: Kunststoff,
Schiene: Metall
Farbe: Stempel: hellbraun,
Gehäuse: schwarz,
Rad: weiß
Verwendung: Kennzeichnung von Dokumenten











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