Gesellschaftliche Mitarbeiter f?r Sicherheit (GMS)

[schließen]

Gesellschaftliche Mitarbeiter ?hnelten in ihrer Funktion und Arbeitsweise f?r das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) stark den Inoffiziellen Mitarbeitern (IM), hatten f?r das MfS jedoch nicht den gleichen hohen Stellenwert wie diese. GMS wurden im Januar 1968 mit der Richtlinie 1/68 eingef?hrt und im ?W?rterbuch der Staatssicherheit? von 1985 wie folgt definiert: ?B?rger der DDR mit einer auch in der ?ffentlichkeit bekannten staatsbewussten Einstellung und Haltung, der sich f?r eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem MfS bereiterkl?rt und entsprechend seinen M?glichkeiten und Voraussetzungen an der L?sung unterschiedlicher politisch-operativer Aufgaben mitarbeitet. GMS stellen eine wertvolle Erg?nzung der operativen Basis, ein Reservoir f?r die Gewinnung von IM sowie f?r die Schaffung und Entwicklung von Kadern f?r das MfS dar.? Im Gegensatz zu IM wurden die GMS nicht ?verpflichtet? sondern ?berufen?. Bis 1980 waren GMS-Vorg?nge nicht registrierpflichtig (erst mit Erlass der Richtlinie 1/79, 1. Durchf?hrungsbestimmung).


Glossar
Literatur