Unbekannte Mitarbeiter (U-Mitarbeiter / UMA)

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Neben den Offizieren im besonderen Einsatz (OibE), die neben ihrem Dienstverh?ltnis zum Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) auch ein Arbeitsverh?ltnis au?erhalb des MfS hatten, gab es mit den Unbekannten Mitarbeiter (U-Mitarbeiter / UMA) eine weitere Kategorie von hauptamtlichen Mitarbeitern, die jedoch nur streng konspirativ zur Beobachtung eingesetzt wurden. Vorbild f?r den Einsatz der UMA waren entsprechende Einrichtungen des KGB. Eine kleine Gruppe von operativen Beobachtern sollte unter den Bedingungen strengster Konspiration ? auch gegen?ber den anderen Diensteinheiten des MfS ? t?tig werden. Die Arbeit mit den UMA war in der ?Ordnung Nr. 10/86 ?ber den Einsatz von U-Mitarbeitern im Ministerium f?r Staatssicherheit? (U-Mitarbeiter-Ordnung) geregelt.

Der Begriff ?U-Mitarbeiter? wurde urspr?nglich vom sowjetischen Geheimdienst ?bernommen, ohne seine begriffliche Bedeutung vollends erkl?ren zu k?nnen. Im Wesen sollte aber damit ausgedr?ckt werden, dass es sich um ?unsichtbare Mitarbeiter? handelte. In den ersten Jahren der Existenz von speziellen Beobachtungsdiensteinheiten wurden diese Mitarbeiter auch so bezeichnet. ?berdies trug ihre Unterbringung in getarnten Objekten ebenfalls dazu bei, diesen Begriff so zu verwenden. Bei den UMA handelte es sich um zumeist junge, ungebundene und ledige Mitarbeiter. Diese Tatsache vereinfachte es, jene getarnt in die entsprechenden sozialen Gruppen und Bereiche einzuschleusen, und sie dar?ber hinaus noch gegen?ber anderen Mitarbeitern des MfS besser abzuschirmen. Sie wurden vorwiegend in der Abteilung VIII der Zentrale bzw. der Bezirksverwaltungen, der Hauptverwaltung Aufkl?rung (HVA), sowie in der Abteilung II (Spionageabwehr) einiger Bezirksverwaltungen eingesetzt. Ihr Aufgabenspektrum umfasste dort u.a. das Gebiet der Personenbeobachtungen, bei denen die MfS-Zugeh?rigkeit des Beobachters in keinem Falle erkennbar sein sollte, insbesondere bei Operationen zur Abwehr von Spionageaktionen gegen das MfS, gegen Mitarbeiter hoher staatlicher Stellen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie Angeh?rige der bewaffneten Organe, die selbst berechtigt waren, Personenkontrollen durchzuf?hren. Zudem bildete die Observation von in Verdacht geratenen MfS-Angeh?rigen bzw. ehemaligen MfS-Angeh?rigen einen weiteren Aufgabenschwerpunkt, der von den UMA aus der Abteilung 4 des Bereich Disziplinar der Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) bearbeitet wurde. Die UMA waren so getarnt, dass sie im Falle der Dekonspiration nicht als Angeh?rige des MfS erkannt werden konnten. Daher war es ihnen auch nachdr?cklich untersagt, Geb?ude oder andere Einrichtungen des MfS zu betreten, da unter keinen Umst?nden irgendein Verdacht auf das Ministerium fallen sollte.

Mit der Aufl?sung des MfS und der Nachfolgeorganisation, dem Amt f?r Nationale Sicherheit (AfNS), im Jahre 1990 wurde auch die T?tigkeit der UMA beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt waren au?er durch die Zentrale auch durch die Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit in Cottbus, Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) und Rostock Gruppen von UMA gebildet worden. Insgesamt gab es etwa 100 UMA, wovon ca. 25 in der HVA und in der HA VIII, 45 in der HA KuSch und ca. 30 in den Bezirksverwaltungen besch?ftigt waren.


Glossar
Literatur