?feindlich-negativ?

[schließen]

Der ?u?erst dehnbare Begriff ?feindlich-negativ? diente der Stasi als ?ein Synonym f?r eine breite Palette von Handlungen und Verhaltensweisen, gegen die das MfS vorzugehen hatte? (GILL / SCHR?TER, 1991, S. 132). Er geh?rt zum festen Bestandteil der Stasi-Terminologie und taucht in Dokumenten immer wieder auf. In der ?Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorg?nge (OV)? definierte das MfS, was es als ?feindlich-negativ? einstufte: Landesverrat, Geheimnisverrat, ungesetzliches Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), staatsfeindlicher Menschenhandel, Sabotage, Vertrauensmissbrauch, Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums, Bestechung, Terror, Waffendelikte, staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung, Rowdytum, Zusammenrottung, kriminelle Personenzusammenschl?sse, schwerwiegende Straftaten gegen die ?ffentliche Ordnung. Diese Schlagworte lie?en sich jedoch fast beliebig weit interpretieren, sodass auch harmlose Handlungen in den Augen der Stasi zu einem Straftatbestand werden konnten, wenn es politisch erforderlich war.


Glossar
Literatur