Die Transitkommission

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Gem?? Art. 19 des deutsch-deutschen Transitabkommens von 1971 wurde mit der Transitkommission eine Schiedsstelle f?r Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung des Abkommens gebildet. Sie war zu gleichen Teilen ost- und westdeutsch besetzt (jew. f?nf Vertreter) und konnte in mehr als 100 Sitzungen bis 1989 die meisten strittigen Punkte kl?ren. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sprach dabei vor allem tats?chliche oder angebliche ?Missbrauchshandlungen? an, die Bundesrepublik befasste sich haupts?chlich mit Beschwerden von Transitreisenden. H?ufig wurden jedoch auch ernstere Probleme wie Reisesperren, Zur?ckweisungen und Verhaftungen oder die besonders heikle Frage der Fluchthilfe ?ber die Transitstrecken verhandelt.


Glossar
Literatur