Das Amt f?r Nationale Sicherheit (AfNS)

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Im Zuge der ?berraschenden Mauer?ffnung am 9. November 1989 trat Erich Mielke als Minister f?r Staatssicherheit und Politb?romitglied zur?ck. Die neue F?hrungsspitze unter dem fr?heren Chef der Bezirksverwaltung f?r Staatssicherheit (BVfS) Berlin, Generalleutnant Wolfgang Schwanitz wollte das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS), wenn auch unter ver?nderten Bedingungen, weiterf?hren. In ?bereinstimmung mit dem neuen Ministerpr?sidenten Hans Modrow, der zuvor von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit der Bildung einer Regierung beauftragt worden war, erkl?rte das Kollegium des MfS am 15. November 1989 die Umbenennung des Ministeriums in ?Amt f?r Nationale Sicherheit? (AfNS), was durch Modrow am 17. November 1989 in einer Regierungserkl?rung proklamiert wurde. Mit dieser Ma?nahme sollten mit einem Federstrich m?glichst weite Teile der eigenen Vergangenheit entsorgt und die Existenz der Staatssicherheit f?r die Zukunft gesichert werden. ?u?erlich sollte das Amt einer rechtsstaatlichen Ordnung unterliegen, bei der die Arbeit auf gesetzlichen Regelungen basiert und die Entflechtung von Staat und Partei erfolgt. Inhaltlich jedoch kam es kaum zu Ver?nderungen: es stand weiterhin die zentrale Aufgabe zum Schutz des Sozialismus und der fl?chendeckenden Bek?mpfung seiner ?Feinde? im Mittelpunkt der konspirativen T?tigkeit. Weder die Struktur noch das Personal des Ministeriums erfuhren wesentliche Umgestaltungen, lediglich die Diensteinheiten wurden umbenannt und zugleich umfangreiche finanzielle wie materielle Unterst?tzungsma?nahmen f?r ausscheidende Mitarbeiter beschlossen. Zudem sollte das Netz der Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) erhalten bleiben. Ausgegliedert werden sollten nur die nicht geheimdienstlichen Aufgabenbereiche, wie Passkontrolle oder Personenschutz. Die noch von Erich Mielke befohlene Vernichtung von Akten und Unterlagen des MfS ging indes weiter. Dieses T?uschungsman?ver hatte aber kaum Auswirkungen auf die Kritik der Bev?lkerung. Ihr Widerstand und die folgende Besetzung von Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen durch spontan entstandene B?rgerkomitees am 4. und 5. Dezember 1989 machten diesem Vorgehen ein Ende. Um die Aktenvernichtung zu stoppen wurden mit Hilfe von Staatsanw?lten und Volkspolizei die Dienstr?ume versiegelt. Davon ?berrascht trat am 5. Dezember 1989 das Kollegium des AfNS zur?ck.

Der neu gebildete ?Runde Tisch? verlangte zwar am 7. Dezember 1989 von der Regierung die Aktenvernichtung in den Dienststellen zu stoppen, doch der Forderung nach sofortiger Aufl?sung des Amtes unter ziviler Kontrolle wurde nicht nachgegeben. Erst am 14. Dezember 1989 verabschiedete die Regierung einen Beschluss, mit dem der Geheimdienst erneut umbenannt und jetzt auch umstrukturiert wurde. Gleichzeitig wollte die Regierung Modrow aber die Hauptverwaltung Aufkl?rung (HV A) als ?Nachrichtendienst der DDR? weiterf?hren und einen ?Verfassungsschutz der DDR? aufbauen. Doch der ?ffentliche Druck durch die B?rgerkomitees und die Oppositionsgruppen am Zentralen Runden Tisch (ZRT) lie?en Modrow die Pl?ne aufgeben, so dass am 13. Januar 1990 beschlossen wurde, das AfNS ersatzlos aufzul?sen. Bereits am 27. Dezember 1989 bildete der Runde Tisch eine Arbeitsgruppe Sicherheit, deren Aufgabe darin bestand, alle wichtigen Ma?nahmen bei der Aufl?sung des ehemaligen MfS/AfNS zu ?berpr?fen und daf?r zu sorgen, dass dieser Prozess im Sinne der vom Runden Tisch festgelegten Prinzipien verlief.

Am 8. Februar 1990 wurde die Aufl?sung der Staatssicherheit drei zivilen Regierungsbeauftragten unterstellt. Gleichzeitig wurde ein ?Komitee zur Aufl?sung des ehemaligen AfNS? eingerichtet. Einige Tage sp?ter stimmte der Runde Tisch aus Sorge vor Missbrauch der Vernichtung von elektronischen Datentr?gern der Staatssicherheit zu. ?ber den Umgang mit den Akten sollte das demokratische Parlament nach den anstehenden Wahlen entscheiden, so dass am 24. August 1990 die frei gew?hlte Volkskammer der DDR das ?Gesetz zur Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Akten? des MfS beschloss. Jedoch wurde dies nicht in den Einigungsvertrag ?bernommen. Daraufhin kam es am 4. September 1990 zur Besetzung und zu Hungerstreiks von ehemaligen B?rgerrechtlern in der fr?heren Zentrale des MfS in Berlin-Lichtenberg. Damit wurde erreicht, dass die Grunds?tze des Volkskammergesetzes per Zusatzklausel in den Einigungsvertrag ?bernommen wurden und den Kern des 1991 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Stasi-Unterlagengesetzes bildeten.

Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 wurde schlie?lich der Abgeordnete Joachim Gauck nach Beschluss der Volkskammer von der Bundesregierung zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung f?r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ernannt. Im folgenden Jahr w?hlte ihn dann der Bundestag zum Bundesbeauftragten f?r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Jenes Amt wurde in der Folge im September 2000 durch Marianne Birthler ?bernommen.


Glossar
Literatur