Das Ministerium des Innern (MdI)

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Das Ministerium des Innern (MdI) war das zentrale staatliche Organ des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Durchf?hrung der Aufgaben im Bereich der ?ffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Minister des Innern, der zuletzt auch im Range eines Armeegenerals stand, war zugleich auch Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP). Die ?brigen Organe die dem Ministerium unterstellt waren, leiteten die Stellvertreter des Ministers. Das betraf die Feuerwehr, die am 1. Januar 1959 als Hauptverwaltung Feuerwehr innerhalb der DVP gebildet worden war, den per Verordnung der Regierung vom 16. November 1950 dem MdI ?bertragenen gesamten Strafvollzug, den Luftschutz sowie die einzelnen Dienstzweige der DVP (Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Transportpolizei).

Die Urspr?nge des Ministeriums gehen auf die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) am 30. Juli 1946 gebildete Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) zur?ck. Dieser wurden im Juli 1948 die Landespolizeibeh?rden unmittelbar unterstellt, sie ?bte somit die Funktion einer zentralen Polizeiverwaltung f?r die SBZ aus. Mit der Konstituierung der Regierung der DDR am 12. Oktober 1949 erfolgte schlie?lich zeitgleich die Ernennung des Ministers des Innern, dessen Ministerium ?bernahm entsprechend des Gesetzes zur ?berleitung der Verwaltung die Funktion der DVdI.

Innerhalb des Ministeriums bildete man neue Hauptverwaltungen die f?r den Aufbau und die Verwaltung der ?bewaffneten Organe? zust?ndig waren ? die Hauptverwaltung Ausbildung (HVA) und die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei (HVDVP), in der vorrangig alle Bereiche zusammengefasst waren die sich mit der Aufrechterhaltung von ?ffentlicher Ordnung und Sicherheit befassten. Weiterhin entstand die Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, aus der auf Grundlage eines am 8. Februar 1950 verabschiedeten Gesetzes der Volkskammer der DDR das Ministerium f?r Staatssicherheit (MfS) hervorging.

Die Beschl?sse des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die in der ?Kommission f?r Nationale Sicherheit? beim Politb?ro des ZK der SED erlassen und von der ?Abteilung Sicherheit? beim ZK der SED kontrolliert wurden, bildeten die Grundlage der T?tigkeit des MdI. Alle Fragen, die die Organisation des Dienstes innerhalb des Ministeriums betrafen, fielen in den Zust?ndigkeitsbereich des Nationalen Verteidigungsrates (NVR). Mit der 1956 gegr?ndeten Nationalen Volksarmee (NVA) entfiel die bisherige Funktion des MdI als oberstes staatliches F?hrungsorgan der bewaffneten Kr?fte der DDR. In der Folgezeit kam es immer wieder zu wechselnden Unterstellungen bewaffneter Organe. Auf Beschluss des NVR vom 15. September 1961 wurden die Einheiten der Grenzpolizei, bis auf zwei Grenzbrigaden an der Grenze zu West-Berlin, und 1976 auch die im Bereich der Zivilverteidigung (ZV) t?tigen und einzusetzenden Gruppen aus dem MdI herausgel?st und dem Ministerium f?r Nationale Verteidigung (MfNV) unterstellt. Es verblieben aber weiterhin kasernierte Einheiten wie die VP-Bereitschaften{x) und als bewaffnete Formationen die Kompanien der Transportpolizei unter dem Kommando des MdI. Ebenso war das Ministerium auch f?r die Ausbildung der {link.w00093>Kampfgruppen der Arbeiterklasse zust?ndig.

Das MdI arbeitete sehr eng mit den Justizbeh?rden und der Staatssicherheit zusammen. Alle MdI-Mitarbeiter wurden sehr genau ausgew?hlt und auf ihre Zuverl?ssigkeit ?berpr?ft. In den Schl?sselpositionen arbeiteten zumeist ohnehin hauptamtliche MfS-Mitarbeiter ? Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) ? oder Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS. F?r die Abwehrarbeit und die ?berwachung des MdI und aller diesem unterstellten Organe war die Hauptabteilung VII des MfS verantwortlich.

Mit dem Zusammenbruch der DDR und der Bildung der ersten frei gew?hlten Regierung unter Lothar de Maizi?re verschoben sich zun?chst die Aufgabenschwerpunkte, mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten h?rte das Ministerium des Innern zum 3. Oktober 1990 auf zu existieren.


Glossar
Literatur