Die Volkskammer der DDR

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Im Artikel 48 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die Volkskammer als ?oberstes Machtorgan? des Staates (?Parlament der DDR?) bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergaben sich dabei aus dem Prinzip der Volkssouver?nit?t. Demzufolge ?bten die Werkt?tigen durch die Volksvertretung die Macht aus, wobei diese Machtaus?bung gem?? dem Prinzip des Demokratischen Sozialismus auf Basis der B?ndnispolitik erfolgte. Somit war auch die Funktion der Volkskammer im Regierungssystem der DDR festgelegt.

Die Institution der Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung f?r einen ?Volkskongress f?r Einheit und gerechten Frieden?, die im Vorfeld der Londoner Au?enministerkonferenz von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) initiiert worden war. Dessen 3. Kongress w?hlte im Mai 1949 den Deutschen Volksrat. Dieser konstituierte sich am 7. Oktober 1949, am Tag der Gr?ndung der DDR, als ?Provisorische Volkskammer?. Am 8. November 1950, kurz nach den ersten Wahlen zur Volkskammer, begr?ndete sich schlie?lich die ?Volkskammer der DDR.

Die Volkskammer wurde zwar als ?oberstes Machtorgan? (h?chstes Staatsorgan) betitelt, war jedoch kein Parlament im klassischen Sinne. In der Praxis erwies sie sich vielmehr als eine ?Best?tigungsversammlung?, deren legislative Funktion von Anfang an durch die politischen Vorstellungen der SED stark begrenzt war und die zunehmend verk?mmerten, als 1952 der ?Aufbau des Sozialismus? eingeleitet wurde. Alle Gesetze und Entscheidungen, die f?r die Gesamtgesellschaft der DDR oder auch nur Teile davon grundlegende Bedeutung hatten, wurden zun?chst von den sachlich zust?ndigen Abteilungen des Zentralkomitees (ZK) ausgearbeitet und danach im Politb?ro des ZK der SED beraten. Erst nachdem die Prozedur abgeschlossen war, wurden Gesetzesentw?rfe an die zust?ndigen Aussch?sse der Volkskammer ?berwiesen, in denen sie noch mal diskutiert und von denen sie anschlie?end dem Plenum zur Best?tigung vorgelegt wurden.

Eine Opposition war im ?Parlament? nicht vertreten, da bereits 1952 alle Parteien und Massenorganisationen den F?hrungsanspruch der SED anerkannt hatten.
Anders gesonnene gelangten erst gar nicht ins Parlament, da sie keine Chance hatten, einen Platz auf den von der Nationalen Front aufgestellten Einheitslisten zu erhalten. Insofern war die Volkskammer eine ?vollziehende Legislative? gegen?ber einer uneingeschr?nkt und unkontrolliert agierenden SED-Exekutive.

Nachdem die Wahlf?lschungen von 1989 endg?ltig aufgedeckt werden konnten, wurde der Druck von au?en auf die SED-F?hrung zusehends gr??er. Am 8. November 1989 musste das Politb?ro geschlossen zur?cktreten. Am 11. November 1989 w?hlte man dann Hans Modrow zum Ministerpr?sidenten der Volkskammer. Nach den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. M?rz 1990 erhielt die von CDU, DSU und DA gebildete ?Allianz f?r Deutschland? die Mehrheit der Stimmen. Die aufgrund des Wahlergebnisses unter F?hrung der CDU von Lothar de Maizi?re gebildete Regierung wurde am 12. April 1990 von der Volkskammer best?tigt. Schlie?lich fand sie mit dem Einigungsvertrag am 20. September 1990 ihr Ende.


Glossar
Literatur