Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

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Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) bezeichnete die gesellschaftliche Massenorganisation der Arbeiter, Angestellten und Angeh?rigen der Intelligenz in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Er stellte eine Einheitsgewerkschaft von zuletzt 16 Industriegewerkschaften und Gewerkschaften dar, die der Durchsetzung der Politik, insbesondere der Wirtschaftspolitik, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) diente und sich von der Staats- und Parteif?hrung instrumentalisieren lie?. Wie alle anderen Massenorganisationen in der DDR war auch der FDGB zentralistisch und hierarchisch organisiert. Als Interessenvertretung aller Werkt?tigen sollte er u.a. f?r ?die Hebung des Lebensstandards der Bev?lkerung? sorgen. In dieser Funktion war er aber weitestgehend bedeutungslos, da er haupts?chlich dazu beitragen musste den F?hrungsanspruch der SED durchzusetzen und die staatliche Macht zu sichern. Eine Vertretung der Arbeitnehmer gegen?ber den Arbeitgebern war der FDGB nicht, da dieser Gegensatz offiziell in der DDR nicht existierte. Im Partei- und Staatsinteresse war der FDGB vor allem ideologisch t?tig, im oblag die Aufgabe die Arbeitskraft- und -moral zu mobilisieren aber auch Funktion?re auszubilden und zu schulen.

Obwohl die Mitgliedschaft im FDGB offiziell freiwillig war galt sie doch als obligatorisch, da eine Nichtmitgliedschaft zumeist berufliche Nachteile zur Folge gehabt h?tte. Weiterhin waren mit der Mitgliedschaft auch verschiedene Verg?nstigungen verbunden, die in Anspruch genommen werden konnten, wie z.B. Fahrpreiserm??igungen bei der Bahn bei FDGB-Urlaubsfahrten. In die Zust?ndigkeit des FDGB fielen die Sozialversicherung, der Gesundheits- und Arbeitsschutz, die Organisation der Aktivistenbewegung und des sozialistischen Wettbewerbes. Neben eigenen Ferienheimen unterhielt der FDGB auch eigene Urlaubsschiffe, er vergab Ferienpl?tze und Kuren und war auch f?r die Kantinenversorgung in den Betrieben verantwortlich.


Glossar
Literatur