Die Reserveausweichf?hrungsstelle (RAF?St) des Leiters der Bezirksverwaltung f?r Staatssicherheit Leipzig

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F?r den Fall, dass die Ausweichf?hrungsstelle (AF?St) des Leiters der Bezirksverwaltung f?r Staatssicherheit Leipzig, der Bunker in Machern, durch Dekonspiration, Besch?digung oder Behinderung der Zufahrtswege nicht mehr nutzbar gewesen w?re, sollte - wie in der Direktive 1/67 verordnet - immer noch eine Reserveunterbringung gew?hrleistet sein. Als Reserveausweichf?hrungsstelle (RAF?St) war das Schulungszentrum des Rates der Stadt Leipzig vorgesehen. Das Geb?ude, ein massiver zweigeschossiger Altbau, befand sich etwa 300 m vom Bunkergel?nde entfernt, ebenfalls im Naherholungsgebiet der L?bsch?tzer Teiche.

Im Ernstfall und bei Belegung des Bunkers sollte auch dieses Geb?ude sofort beschlagnahmt werden. Auf dem Gel?nde der AF?St lagerten Zauns?ulen und Stacheldraht, um einen Zaunkorridor vom Bunker zur RAF?St errichten zu k?nnen. ?ber einen speziellen Kabelschacht am Rand des Bunkergel?ndes, konnten wichtige Fernmeldeverbindungen in den au?erhalb liegenden Geb?udekomplex verlagert werden.

Die Planungen zur Nutzung des Schulungszentrums als RAF?St erfolgten unter strengster Geheimhaltung. Bewirtschafter und G?ste des Hauses standen ?ber Jahre hinweg unter st?ndiger Beobachtung des Ministeriums f?r Staatssicherheit (MfS).


Glossar
Literatur