Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR)

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Der am 10. Februar 1960 gegr?ndete Nationale Verteidigungsrat (NVR) war das oberste F?hrungsorgan der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) f?r den Verteidigungsfall und zust?ndig zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung. Hervorgegangen war er aus der ?Sicherheitskommission des Politb?ros?, die nach dem Volksaufstand am 17. Juni 1953 entstand. Der Befehlsgewalt des NVR unterstanden im Kriegsfall die Nationale Volksarmee der DDR (NVA), einschlie?lich der Grenztruppen - soweit diese nicht dem Kommando der Vereinten Streitkr?fte des Warschauer Paktes unterstellt waren - die Deutsche Volkspolizei (DVP), die Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die Formationen der Zivilverteidigung (ZV), das Wachregiment des Ministeriums f?r Staatssicherheit (MfS) und die Reservisten der NVA. Um die Einsatzbereitschaft der bewaffneten Organe der DDR f?r den Ernstfall zu gew?hrleisten fanden in regelm??igen Abst?nden Schulungs- und Mobilmachungs?bungen statt.

Den Vorsitz im Nationalen Verteidigungsrat hatte der Generalsekret?r des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), bis 1971 Walter Ulbricht und nach ihm Erich Honecker, inne. Weiterhin geh?rten ihm mindestens 12 Mitglieder an, die immer auch Mitglieder des ZK der SED und meist auch Mitglieder im Politb?ro waren. Dem NVR nachgeordnet waren die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen (BEL und KEL), deren Vorsitzende wiederum die 1. Sekret?re der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen waren.

Mit dem NVR wurde ein zus?tzliches Machtinstrument geschaffen, das dazu diente den innerparteilichen F?hrungsanspruch des 1. Sekret?rs bzw. Generalsekret?rs der SED zu festigen als auch die politische Vorherrschaft des SED-Regimes zu sichern.


Glossar
Literatur