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Inventar-Nr: 13841
Objekt: Visum


Transitvisum als Anlage zum Pass

Das Transitvisum, das als Anlage dem Pass bzw. Ausweis des Reisenden beigefügt wurde, berechtigte "zur ein-, zweimaligen Reise durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik über die für den Transitverkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen auf den vorgeschriebenen Verkehrswegen und der kürzesten Fahrtstrecke in dem für die unverzügliche Durchreise benötigten Zeitraum". Weiterhin galt es weitere Regeln zu beachten, die zum Teil ebenfalls direkt auf das Visumsformular gedruckt waren: "Während des Transits ist ein Wechsel des Transportmittels nur mit Zustimmung der zuständigen Organe der DDR gestattet." Neben diesem Visum, das drei Monate Gültigkeit besaß, konnten auch verschiedene andere Visa beantragt werden.

Am 11. Juni 1968 hatte die DDR für den Reise- und Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie Westberlin eine Pass- und Visapflicht eingeführt. Die Preise für die Erteilung von Visa wurden auf 5 DM (Transitvisum einmalig), 10 DM (Transitvisum zweimalig) und 15 DM (Einreisevisum) festgelegt. Bei über 8 Millionen Transitreisenden 1968 stellten diese Gebühren somit eine ordentliche Devisen-Einnahmequelle für die DDR dar. Die Transitvisa wurden an den Grenzübergangsstellen (GÜST) als Anlage zum gültigen Westberliner Personalausweis bzw. zum bundesdeutschen Reisepass ausgestellt. Erst nach Abschluss des Transitabkommens zwischen beiden deutschen Staaten im Dezember 1971 wurde der Transitverkehr erleichtert und Reisende von oder nach Westberlin mussten keine Gebühren mehr für die Visa entrichten. Die Transitgebühren übernahm die Bundesrepublik durch die jährliche Zahlung einer Pauschale an die DDR (diese steigerte sich aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens von 234,9 Mio. DM für das Jahr 1972 bis zuletzt auf 525 Mio. DM. Für die 1990er Jahre waren bereits 860 DM pro Jahr vereinbart).

Die Kontrolle und Abfertigung des Transitverkehrs an den GÜST oblag den so genannten "Passkontrolleinheiten" (PKE), die nicht etwa Angehörige der Grenztruppen waren, sondern der Linie VI des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) unterstanden. Nur zur Tarnung trugen die PKE des MfS Uniformen der Grenztruppen (vgl. auch einen Grenzkontrollkoffer der PKE).


Sammlung: Ausweise und Berechtigungsscheine
Datierung: 1980er Jahre
Hersteller: unbekannt
Maße: Breite: 10,5 cm; Höhe: 14,8 cm
Material: Papier
Farbe: Blatt: weiß, violett,
Aufdruck: braun, blau
Verwendung: Berechtigung und Ausweisung, Kontrolle an der Grenze





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ausgedruckt am 19.03.2024